Rechtliches zu Pflegedienstleistungen

Legalität und Sicherheit haben für uns die höchste Priorität!

Rechtliche Rahmen­bedingungen

Eine inländische 24h-Pflegekraft in einer Familie zu beschäftigen, übersteigt meist die finanziellen Möglichkeiten. Zudem lässt sich für diese Aufgabe kaum geeignetes Personal in Deutschland finden.

In Deutschland sind derzeit vor allem drei verschiedene Modelle verbreitet, wie eine Betreuungskraft aus einem osteuropäischen EU-Land aufgrund der Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenraum in einer deutschen Familie engagiert werden kann. Leider werden auch Modelle angeboten, die den Rahmen der Legalität überschreiten und auch mehr Versprechungen machen, als rechtlich erlaubt ist.

CURASENIO® bietet ausschließlich legale Modelle an. Dies schafft Rechtssicherheit sowohl für die Familie des zu Betreuenden als auch für Betreuungskraft selbst.

1.) Anstellung von Personal durch die Familie

In diesem Modell wird die Betreuungskraft direkt von der Familie des zu Betreuenden angestellt. Hierbei kann das Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft direkt ausgeübt werden, allerdings übernimmt die Familie auch sämtliche Verpflichtungen und Risiken eines Arbeitgebers (z.B. Urlaub, Krankheit, Kündigungsfristen, unpassendes Personal, Sozialabgaben, Steuern, etc.). Dieses Modell bringt daher einen hohen administrativen Aufwand mit sich.

2.) Entsendung nach dem Entsendegesetz

Die Betreuungskraft wird von einem Dienstleistungsunternehmen in ihrem Heimatland (EU-Mitgliedsstaat) angestellt und für eine bestimmte Zeit nach Deutschland entsendet. Die Pflichten eines Arbeitsgebers und die Sozialabgaben trägt dabei die ausländische Agentur. Die deutsche Familie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dieser Agentur. Sie bezahlt die erbrachten Leistungen an die Agentur im Ausland, die wiederum für die Bezahlung des Arbeitsentgeltes, der Steuern und Sozialabgaben zuständig ist. Die als Formular A1 bezeichnete Entsendebescheinigung dient als Nachweis, dass die Abgaben im Heimatland der Betreuungskraft ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Der wesentliche Vorteil dieses Modells besteht in der einfachen Austauschmöglichkeit des Personals sowie in dem geringem administrativen Aufwand. Zudem ist dieses Modell häufig kostengünstiger als die direkte Anstellung der Betreuungskraft durch die Familie.

Bei diesem Modell wird in der Regel eine deutsche Vermittlungsagentur wie CURASENIO® eingeschaltet.

Aufgrund der örtlichen Nähe zu den betreuten Senioren, der gemeinsamen Sprache und Kultur tritt sie als Vermittler zwischen der Familie der Betreuungsperson und den ausgewählten ausländischen Partneragenturen auf.

3.) Beauftragung von selbstständigen Betreuungskräften

Prinzipiell ist es für deutsche Familien auch möglich, eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland auf selbstständiger Basis zu beschäftigen. Diese muss ein Gewerbe in Deutschland oder in ihrem Heimatland angemeldet haben, mit allen damit zusammenhängenden Formalitäten.

Auch in diesem Fall kann eine deutsche Vermittlungsagentur bei der die Erfüllung der notwendigen Formalitäten unterstützen, damit die deutsche Familie nicht ungewollt in die Rolle eines Arbeitsgebers übernimmt.

Wir konzentrieren uns derzeit auf das Entsendemodell, wodurch wir unseren Kunden ein großes Maß an Flexibilität und Rechtssicherheit bieten können. Legalität und Sicherheit haben für uns die allerhöchste Priorität. Um dies gewährleisten zu können, führen wir eine sehr sorgfältige Prüfung und Auswahl unserer ausländischen Dienstleistungsunternehmen durch.

Vertragliche Struktur des Entsendemodells

Sie erhalten zwei Verträge: Ihren Vertrag mit uns als Ihrer deutschen Vermittlungsagentur und einen Vertrag mit einem osteuropäischen Dienstleister.

Es ist ratsam, folgende Punkte beim Vertragsabschluss zu beachten:

  • Die Vertragslaufzeiten sollten nicht allzu lang sein.
  • Die Betreuungsleistungen werden im Vermittlungsvertrag nicht beschrieben.
  • Es besteht kein direktes Vertragsverhältnis von Ihnen mit der Betreuungskraft.
  • Die Weisungsbefugnis gegenüber der Betreuungskraft liegt ausschließlich beim ausländischen Entsendeunternehmen.
  • Medizinische Versorgung bzw. Behandlungspflege sind kein Vertragsgegenstand.
  • Sollte kein passendes Personal vermittelt werden können, besteht keine vertragliche Bindung.

Wenn Sie noch Fragen zu diesen Themen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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