24 Stunden Pflege und Pflegeversicherung

Leistungen der Pflege­versicherung

Was leistet die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige?

Würdevolle Pflege im Alter fordert neben Zeit und Engagement auch gewisse finanzielle Mittel. Zuschüsse der Pflegeversicherung sollen helfen, die Kosten für Pflegedienstleistungen oder andere Hilfsmittel etwas abzumildern. Viele Pflegebedürftige fragen sich jedoch, welche Leistungen der Pflegeversicherungen ihnen zustehen und wofür die Gelder verwendet werden dürfen. CURASENIO, die Pflegevermittlung für München gibt einen Überblick über den Zusammenhang von Pflegegrad und finanzieller Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

Neuregelung Pflegegrade

Mit Inkrafttreten der Pflegereform 2017 ergaben sich einige grundlegende Änderungen. Die bisherige Gliederung in Pflegestufen wurde durch die Einteilung in Pflegegrade ersetzt. Im Ergebnis bekommen fast alle Pflegebedürftigen höhere finanzielle Leistungen von der Pflegekasse. Vor allem aber werden Senioren mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wie Depression besser berücksichtigt, die zuvor durch das Raster der Kriterien der bisherigen Bewertung gefallen sind.

Pflegegeld

Pflegebedürftige erhalten ihr Pflegegeld – ihrem Pflegegrad entsprechend – direkt von der Pflegekasse ausbezahlt, wenn die Betreuung selbst organisiert wird. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann zur Finanzierung der Pflege zu Hause verwendet werden. Mithilfe des Pflegegeldes lässt sich zum Beispiel die 24-Stunden-Pflege in München realisieren. Die Höhe des Anspruchs auf Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad.

Monatliches Pflegegeld

Pflegegrad Geldleistung
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind vor allem für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten vorgesehen. Die Pflegedienste rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse (für die medizinische Pflege) bzw. mit der Pflegekasse (für alle anderen Leistungen) ab. Bei privat Versicherten muss der Versicherte die Rechnung bei seiner Versicherung einreichen.

Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld auch mit Sachleistungen kombinieren. Wird die Sachleistung nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen, so wird daneben anteiliges Pflegegeld bezahlt. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, in dem der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung in Anspruch genommen hat. Weitere Informationen zur einer solchen Kombinationspflege lesen Sie im Ratgeber „Wissenswertes zu Pflegegeld & 24-Stunden-Pflege„.

Meist stehen die ambulanten Pflegekräfte durch die engen Vorgaben der Krankenkassen unter großem Zeitdruck. Zeit für Gespräche, Fürsorge und Zuwendung, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person so essentiell sind, ist so gut wie nicht vorhanden. Genau diese Lücke wie auch die notwendige Zeit für Hauswirtschaft und Grundpflege können von einer 24h-Betreuungskraft gefüllt werden.

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, eine 24-Stunden-Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst zu kombinieren. Hierbei sollte der ambulante Pflegedienst diejenigen Pflegetätigkeiten übernehmen, die eine 24-Stunden-Betreuung nicht übernehmen darf (Spritzen geben, Medikation, Stützstrümpfe an- und ausziehen sowie die medizinische Versorgung). Zudem können viele Leistungen, die vom Pflegedienst erbracht werden, sogar durch eine Verordnung vom Arzt verschrieben werden. In diesen Fällen muss die Pflegesachleistung nicht in Anspruch genommen werden, wodurch der Anspruch auf das Pflegegeld erhalten bleibt.

Monatliche Sachleistungen

Pflegegrad Sach­leistung
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Weitere Zuschüsse

  • Verhinderungspflege
    Verhinderungspflege oder Ersatzpflege wird gewährt, wenn die Hauptpflegeperson an der Ausübung der Pflege (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub) verhindert ist. Nehmen Sie Leistungen von Verhinderungspflege in München wahr, besteht ein finanzieller Anspruch von maximal 1.612 € für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr (nach sechs Monaten häuslicher Betreuung und Pflege).
  • Kurzzeitpflege
    Wenn im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege beansprucht wurde, besteht zusätzlich die Möglichkeit, 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege in Höhe von 1.612 € zusätzlich zum Verhinderungs-Pflegegeld zu beantragen. Dies entspricht weiteren 806 €.
  • Kostenerstattung zur Verbesserung des Wohnumfeldes
    Zur Erleichterung der selbstständigen Lebensführung zu Hause. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Kostenübernahme für Pflegemittel
    Desinfektionsmittel, Hygieneartikel etc. Anspruch auf bis zu 40 Euro pro Monat.
  • Kostenübernahme für technische Hilfen
    (z. B. Pflegebetten, Rollatoren etc.). Der Selbstbehalt beträgt zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Die Beteiligung darf 60 Euro im Vierteljahr nicht übersteigen. Eine Befreiung von dieser Zuzahlung ist möglich.
Erfahrungen & Bewertungen zu CURASENIO
Fragen? Rufen Sie uns an!
089 / 71000311