Seniorenbetreuung, Pflegedienst München

Steuer­vorteile

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuervorteile aus der Beschäftigung einer osteuropäischen Pflegekraft geltend gemacht werden.

Haushaltsnahe Dienstleistung
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen selbst der Auftraggeber und Empfänger der Betreuungs- und Pflegedienstleistung sind, haben Sie die Möglichkeit, die Betreuungsleistungen nach §35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich anzusetzen. Die maximal mögliche Steuerermäßigung beträgt 4.000 Euro pro Jahr.

Außergewöhnliche Belastung
Wenn Sie Auftraggeber für die Betreuung und Pflege eines Elternteils verantwortlich sind, richtet sich die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung nach den einschlägigen Unterhaltsregelungen. In diesem Fall die steuerliche Anrechnung durch § 33 EStG geregelt. Damit Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt anerkannt werden, müssen Sie als Auftraggeber beweisen, dass Ihre Eltern als Leistungsempfänger bedürftig sind und die Kosten für Pflege und Betreuung durch die Kinder aufgebracht werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei steuerliche Beratung vornehmen dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Bedarf bei Ihrem Steuerberater über mögliche Steuervorteile beraten zu lassen.

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