Was bedeutet Kurzzeitpflege?
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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann helfen, wenn sich die Umstände plötzlich ändern

Was passiert, wenn pflegende Angehörige krank werden und sich von einen auf den anderen Tag nicht mehr zu Hause um ihre betreuungsbedürftigen Partner, Eltern oder Großeltern kümmern können? Oder im anderen Fall: Wer betreut ältere Menschen, wenn sich etwa deren Pflegebedarf nach einem Unfall oder nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich immens erhöht? Um pflegebedürftige Menschen kurzfristig übergangsweise stationär zu versorgen, bietet sich die Kurzzeitpflege an. Doch wie funktioniert diese Form der Altenpflege genau und was sollte beachtet werden?

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege bedeutet vollstationäre Pflege bis zu 4 bzw. 8 Wochen im Kalenderjahr. Einen Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Hier wird die Kurzzeitpflege zur Überbrückung von pflegerischen Engpässen gewährt, z. B. wenn pflegende Angehörige erschöpft sind und Erholung brauchen, die Pflegebedürftigkeit gestiegen ist oder wenn der zu Pflegende langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden soll.

Darüber hinaus können auch Menschen ohne Pflegegrad auf Kurzzeitpflege ausweichen, wenn durch Krankheit oder Unfall eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eintritt. Dabei können sie sich noch während des Klinikaufenthaltes an den jeweiligen Sozialdienst wenden. In der Regel haben die Mitarbeiter des Krankenhauses Erfahrung mit der Beantragung einer Kurzzeitpflege nach einem Klinikaufenthalt und helfen Betroffenen weiter.

Wie unterscheiden sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Unterschied Kurzzeitpflege - VerhinderungspflegeEbenso wie die Kurzzeitpflege ist auch die Verhinderungs- oder Ersatzpflege dazu da, um pflegerische Engpässe zu überbrücken. Der Unterschied liegt jedoch in der sogenannten „Vorauspflege“ und der Erteilung eines Pflegegrades: Die Kurzzeitpflege kann ohne Pflegegrad auch spontan in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz dazu kann erst ab Pflegegrad 2 und nach mindestens sechs Monaten Pflegezeit zu Hause Verhinderungspflege beantragt werden.

Zudem unterscheidet sich meist die Unterbringung: Kurzzeitpflege zu Hause ist nicht möglich, Verhinderungspflege dagegen schon. Während bei der Verhinderungspflege, auch die Familie sowie Freunde, Nachbarn und ambulante Pflegedienste bei der Pflege zu Hause einspringen dürfen, findet die Kurzzeitpflege häufig in stationären Einrichtungen statt.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in München können jedoch auch innerhalb eines Jahres kombiniert beansprucht werden. Für Menschen mit Pflegegrad erhöht sich damit die Dauer durch Umwidmung aus der Verhinderungspflege von 4 auf insgesamt 8 Wochen. Gleichzeitig ist es auch anders herum möglich, die Leistungen aus der Kurzzeitpflege zu denen der Verhinderungspflege zu addieren.

Wie findet man eine geeignete Kurzzeitpflege-Einrichtung?

Geeignete Einrichtung für Kurzzeitpflege findenDie richtige Einrichtung für eine Kurzzeitpflege zu finden, ist nicht nur wichtig, wenn es um einen möglichst professionellen und angenehmen Aufenthalt für den Pflegebedürftigen geht. Auch aus finanzieller Sicht sollte genauer hingesehen werden: Denn die Kosten für eine Kurzzeitpflege können nur dann von den Pflegekassen übernommen werden, wenn die entsprechende Einrichtung auch tatsächlich dafür zugelassen ist.

Bei der Auswahl ist folglich darauf zu achten, dass die jeweilige Einrichtung über eine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI verfügt. Denn nur wenn eine spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtung, eine Kurzzeitpflegestation in einem Pflegeheim oder in einer stationären Altenhilfeeinrichtung sowie ein Krankenhaus mit Kurzzeitpflegewohnbereich über eine entsprechende Zulassung zur Kurzzeitpflege verfügt, sind diese Einrichtungen dazu berechtigt, Kurzzeitpflege anzubieten. Die Vermittlung einer Einrichtung kann beispielsweise über die jeweilige Pflege- oder Krankenkasse (z. B. AOK, BKK) oder über Pflegebörsen online erfolgen.

Wie wird ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt?

Wie stellt man einen Antrag auf Kurzzeitpflege?Optimal wäre, den Antrag bereits vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Da die Pflegebedürftigkeit aber manchmal auch sehr plötzlich eintritt, können auch Pflegepersonen, Pflegedienste oder Sozialdienste die Notwendigkeit kurzfristig bestätigen. Ein Antrag auf Kurzzeitpflege im Notfall wird dann nachgereicht.

Der Antrag ist je nach Hintergrund der Antragstellung entweder über die Pflegekasse oder über die Sozialdienste der Krankenhäuser sowie Pflegeheime erhältlich. Auch verschiedene Krankenkassen bieten häufig über Online-Portale einen Download der Antragsformulare (z. B. Techniker Krankenkasse, Barmer). Beim Ausfüllen sind sowohl die Pflegekassen als auch die Sozialdienste behilflich. Unterschrieben werden muss der Antrag anschließend vom Pflegebedürftigen oder dessen Vertretungsberechtigten.

Was kostet Kurzzeitpflege?

Die Kosten bzw. Tagessätze in der Kurzzeitpflege durch verschiedene Pflegeinrichtungen unterscheiden sich zum Teil sehr. Für einige Tage oder Wochen der Kurzzeitpflege können sich somit kostentechnisch große Differenzen ergeben. Hier empfiehlt es sich vorab genau zu vergleichen und mehrere Angebote zu prüfen.

Generell übernimmt die Pflegekasse jeweils 1.612 Euro jährlich für die eigentliche Pflege. Zusätzliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. In einzelnen Fällen kann hier eine zusätzliche Kostenerstattung über das Sozialamt beantragt werden – die Höhe der Erstattung wird dabei fallbezogen berechnet.

Kann 24-Stunden-Pflege Kurzzeitpflege ersetzen?

Jede Pflegesituation ist anders, sodass Pflegebedürftige und Angehörige viele Szenarios vergleichen werden: Vor allem bei kurzfristig auftretenden Pflegefällen wie zum Beispiel die Betreuung nach einer ambulanten OP oder die Pflege nach einem Schlaganfall denken Betroffene oft über die Vor- und Nachteile von Kurzzeitpflege nach. Dafür spricht die vollkommene Entlastung der pflegenden Angehörigen. Dafür müssen Betroffene jedoch ihr bekanntes Umfeld verlassen.

Die Unterstützung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft löst dieses Problem: Eine engagierte Agentur für Pflegevermittlung hilft, die Pflege zu Hause in München zu sichern. Der Einsatz und die Aufgaben der 24-Stunden-Pflegekräfte werden dabei individuell auf den entsprechenden Pflegefall angestimmt – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Sie haben Fragen zu Kurzzeitpflege oder einer möglichen kurzzeitigen Betreuung durch 24-Stunden-Pflege in München? Melden Sie sich bei CURASENIO!

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