24-Stunden-Pflegekraft finanzieren? So wird die Pflege daheim bezahlbar
Pflegebedürftige Angehörige in Eigenregie zu betreuen, ist eine immense psychische und zeitintensive Herausforderung. 24-Stunden-Pflege in München verspricht Entlastung – und scheint eine gangbare Alternative zum kostspieligen, anonymen Pflegeheim zu sein. Welche Möglichkeiten eröffnen sich Ihnen bei der Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft? Hier lesen Sie mehr zum Thema.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es für 24-Stunden-Pflege?
Inzwischen hat sich häusliche 24-Stunden-Betreuung als Alternative zum Pflegeheim etabliert – auch, weil die Kosten sich, verglichen mit dem Eigenanteil bei stationärer Unterbringung, im Rahmen halten. Nicht zuletzt, weil der Staat Senioren und pflegende Angehörige mit einer Vielzahl von Leistungen unterstützt, so dass sich die Kosten für 24-Stunden-Pflege im günstigsten Fall mehr als halbieren.
Eine speziell auf 24-Stunden-Pflege zugeschnittene Leistung der Pflegeversicherung existiert nicht. Aber dafür unterschiedlichste Optionen für die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft – was bereits ab Pflegegrad 2 zu spürbarer Entlastung führt.
Finanzierungshilfen stehen in diesen Formen zur Verfügung:
Wer erhält Pflegegeld? Und in welcher Höhe?
Seit 2017 werden Pflegebedürftige – nach häuslicher Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – einem von fünf Pflegegraden (anstelle der früheren Pflegestufen) zugeordnet. Ein höherer Pflegegrad bedeutet, dass Sie – auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse – einen entsprechend höheren Zuschuss erhalten. Wer zu Hause durch einen Familienangehörigen, Freund oder eine anderweitig private Betreuungspersonen versorgt wird, kann Pflegegeld erhalten. Auch Pflegekräfte aus Polen zählen zu dieser Personengruppe. Das monatliche Pflegegeld geht auf dem Konto des Pflegebedürftigen ein, und zwar bei
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Noch mehr Wissenswertes zu Pflegegeld & 24-Stunden-Pflege erfahren Sie hier. Darüber hinaus beraten auch regionale Pflegestützpunkte zu den Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.
Wann erhalten Sie Landespflegegeld?
Im Bundesland Bayern können Sie nicht nur Pflegegeld zur Finanzierung Ihrer 24-h-Pflegekraft verwenden, sondern auch Landespflegegeld – 1.000 Euro jährlich, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse aus Landesmitteln gezahlt werden. Die Bedingung: Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Bayern und sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft. Im Ratgeber haben wir zusammengetragen, wie man das Landespflegegeld Bayern nutzen kann.
Finanzierung durch Pflegesachleistungen: Ist das möglich?
Die Beträge für Pflegesachleistungen liegen deutlich über jenen des Pflegegeldes. Was die Frage aufwirft, ob Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft auch über Pflegesachleistungen finanzieren können. Ein klares Nein! Eine 24-h-Pflegekraft ist einem Pflegedienst nicht gleichzusetzen: Denn die Pflegeversicherung schließt mit Unternehmen aus dem entsendenden Herkunftsland keine Versorgungsverträge. Außerdem wird die Qualifikation einer solchen Pflegerin in Deutschland nicht anerkannt, so dass sie keine medizinische – durch die Pflegekasse abrechenbare – Behandlungspflege erbringen darf. Des Weiteren sind MDK-Prüfungen bei 24-Stunden-Pflegekräften aufgrund wechselnder Einsatzorte nicht durchführbar. Pflegesachleistungen werden ausschließlich durch professionelle Pflegekräfte erbracht, die für ambulante Pflegedienste arbeiten. Jeder Pflegedienst rechnet darüber direkt mit der Pflegeversicherung ab – und unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Antragstellung.
Für Pflegesachleistungen stehen zur Verfügung bei
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Wer Pflegesachleistungen in voller Höhe in Anspruch nimmt, zahlt die 24-Stunden-Pflegekraft komplett selbst. Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie sich das Pflegegeld auszahlen lassen oder einen Dienstleister über Pflegesachleistungen finanzieren.
Wann können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Sehr häufig kommt – ergänzend zur 24-Stunden-Betreuung – ein ambulanter Pflegedienst in Haus, um medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel zu leisten. Hier kann Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Die Voraussetzung: Die monatlichen Kosten für den Pflegedienst liegen unter dem Anspruch auf Pflegesachleistung. Dann zahlt die Pflegekasse Versicherungsleistungen anteilig aus. Ihr regionaler Pflegestützpunkt hilft bei der Antragstellung.
Was ist der Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege?
Jeder Pflegebedürftige bekommt den unter § 45b SGB XI festgelegten Entlastungsbetrag. Dieser heißt so, weil er pflegende Angehörige in Haushalt und Pflegealltag stundenweise entlastet. Zum Beispiel, wenn die 24-Stunden-Pflegekraft eine Auszeit nimmt, so dass auch dann der Betreuungsbedarf gesichert ist. Jetzt kommt der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat ins Spiel: Verwenden Sie diesen, um weitere – nach Landesrecht qualifizierte, durch die Pflegekasse zugelassene – Anbieter zu bezahlen, z. B. von haushaltsnahen Dienstleistungen, Betreuung bei Demenz oder begleiteten Fahrten in die Tagespflegeeinrichtung.
Wann profitieren Sie von Verhinderungspflege?
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 39 SGB XI vor, werden – ab Pflegestufe 2 – Leistungen für Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege oder Urlaubspflege bekannt, gewährt. Dazu muss der Pflegebedürftige seit wenigstens sechs Monaten im eigenen Haushalt durch eine private (nicht professionelle) Pflegeperson versorgt worden sein. Ist diese zeitweilig verhindert und wird eine Ersatzpflege genutzt, sind die Kosten dafür nachzuweisen. Für die Verhinderungspflege werden bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr gezahlt und die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für bis zu 56 Tage im Jahr übernommen. Zusätzlich können Sie bis zu 50 Prozent dieses Betrages für die Kurzzeitpflege erhalten. Sie nehmen keine Mittel für Kurzzeitpflege in Anspruch? Dann steigt dieser Betrag sogar auf maximal 2.418 Euro. Bitte beachten Sie, dass während der Verhinderungspflege nur die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt wird. Einen Kurs besuchen, ins Theater gehen? Auch stundenweise Abrechnung ist möglich, genauso wie ein rückwirkender Antrag zur Kostenerstattung.
Wann macht Kurzzeitpflege Sinn?
Sie beantragen keine Verhinderungspflege? Damit können die jährlichen Zuschüsse für die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 Euro steigen. Kurzzeitpflege springt immer dann ein, wenn Sie die Pflege nur für wenige Wochen sicherstellen müssen – auch hierbei können Kosten übernommen werden. Bei Kurzzeitpflege wechselt der Pflegebedürftige – ab Pflegegrad 2 – vorübergehend in eine vollstationäre Einrichtung. Eine Lösung, die Sinn macht, wenn Ihre 24-Stunden-Pflegekraft urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfällt. Der Leistungsanspruch beträgt 1.612 Euro jährlich – eine Summe, die sich auch über einen Zeitraum von acht Wochen strecken lässt. Dabei ist ein Teil der Kurzzeitpflegekosten – wie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – allerdings privat zu tragen.
Was sind Leistungen von Tages- und Nachtpflege?
Zeitweilig in eine Einrichtung zu gehen, hilft Betroffenen nicht nur, den Alltag sinnvoll zu strukturieren, sondern entlastet auch die 24-Stunden-Pflegekraft im Bedarfsfall. So lässt sich beispielsweise eine Tageseinrichtung für einen Spiel- und Singnachmittag besuchen – oder Nachtpflege für demente, nachtaktive Patienten mit seniler Bettflucht sicherstellen. Für Tages- und Nachtpflege stehen monatlich zur Verfügung:
- 689 Euro bei Pflegegrad 2
- 1.298 Euro bei Pflegegrad 3
- 1.612 Euro bei Pflegegrad 4
- 1.995 Euro bei Pflegegrad 5
Ebenso wie bei Kurzzeitpflege sind hier Teile der Kosten privat zu finanzieren.
Welche Leistungen gibt es sonst noch?
Zieht eine 24-Stunden-Pflegekraft in den Haushalt ein, können im Vorfeld Maßnahmen notwendig werden, die das räumliche Zusammenleben in Haus oder Wohnung nicht nur barrierefreier, sondern auch für alle Seiten praktischer gestalten: Zur Verbesserung des Wohnumfeldes erstattet der Staat die Kosten für Umbauten, die die selbstständige Lebensführung daheim erleichtern, mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In diesem Kontext ist es wertvoll zu wissen, dass auch Kosten für technische Hilfen wie Pflegebett und Rollator sowie Pflegemittel – wie Hygieneartikel und Desinfektionsmittel – übernommen werden können.
Wann gewährt das Sozialamt Hilfe zur Pflege?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung übersteigen Ihre finanziellen Möglichkeiten? Auch das Sozialamt kann – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Leistungen der Hilfe zur Pflege gewähren und damit auch Kosten für 24-Stunden-Pflege übernehmen. Dabei prüft der Sozialhilfeträger auch, ob ein Rückgriff auf so genannten Elternunterhalt möglich ist: Kinder, sofern leistungsfähig, zahlen für Ihre pflegebedürftigen Eltern.
Welche Steuererleichterungen gibt es?
Steuervorteil 1: außergewöhnliche Belastung
Sowohl dem Pflegebedürftigen als auch seinen Angehörigen stehen Steuervorteile zu – ganz gleich, ob diese in einem Haushalt leben oder nicht! Sind Sie als Auftraggeber von 24-Stunden-Betreuung für die Pflege von Vater oder Mutter verantwortlich, ist ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung nach geltenden Unterhaltsregelungen – hier § 33 EStG – möglich. Dazu müssen Sie beweisen, dass Ihre Eltern als Leistungsempfänger bedürftig sind und Sie als Kind diese Kosten aufbringen müssen.
Steuervorteil 2: haushaltsnahe Dienstleistung
Setzen Sie die Betreuungsleistung gem. § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz an – über Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – sind diese sämtlich per Rechnung und Überweisung zu dokumentieren. Dabei werden nur Aufwendungen berücksichtigt, die über die Leistungen der Pflegeversicherung – wie das Pflegegeld – hinausgehen. So lässt sich die tarifliche Einkommensteuer spürbar ermäßigen. Denn Sie dürfen bis zu 20.000 EUR für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen: Vom angesetzten Betrag vermindern 20 Prozent die Steuerschuld direkt, so dass ein Abzug von maximal 4.000 Euro möglich ist.
Steuervorteil 3: Pflege-Pauschbetrag
Mehr noch: Ab Pflegegrad 4 können Sie – als pflegender Angehöriger – gem. § 33b Abs. 6 EstG zusätzlich einen Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro jährlich bei der Einkommenssteuer geltend machen. Dieser ist für Kosten gedacht, die Ihnen durch die Fahrt zu Ärzten oder zum regelmäßigen Einkaufen entstehen. Was kommt im Einzelfall für Sie infrage? Ein Gespräch mit dem Steuerberater bringt Klarheit.
Wie Sie die Finanzierung von 24-Stunden-Pflege sinnvoll planen
Die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft gestaltet sich also so individuell wie es der Zustand bzw. die Situation des Pflegebedürftigen erfordert. Zuverlässige Hilfe erhalten Sie immer bei Pflegeagenturen, die 24-Stunden-Betreuung vermitteln, sofern diese Dienstleister seriöse Anbieter sind. Wie finden Sie eine verlässliche Agentur? Indem Sie sehr genau hinsehen- und diverse Anbieter von Pflegevermittlung in München vergleichen: Was bekommen Sie für Ihr Geld? Achten Sie auf versteckte Kosten – die Unterschiede bei Transparenz und Vertragsgestaltung sind immens. Planen Sie das Thema Kostenübernahme mit Überlegung – es lohnt sich! CURASENIO unterstützt Sie gern dabei – sprechen Sie uns einfach an!
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