Landespflegegeld Bayern: Engagement wertschätzen – 1000 Euro mehr vom Staat
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Landespflegegeld Bayern: Engagement wertschätzen – 1000 Euro mehr vom Staat

„Es darf, wer anderen hilft, nicht sich selbst vergessen. Es darf nicht fallen, wer andere aufrichtet.“
(Gregor I.)

Wer pflegebedürftige Angehörige aufopfernd versorgt, kennt das Gefühl: Rund um die Uhr im Einsatz für andere zu sein, fordert sämtliche Kraftreserven, oft zulasten eigener Lebensqualität. Da erscheint ein Lichtstreif am Horizont – in Gestalt von Bayerns neuem Pflegepaket, namens Landespflegegeld: 1000 Euro pro Jahr, um pflegende Angehörige schnell und unbürokratisch zu entlasten.

Welches Ziel verfolgt der Freistaat mit dem Landespflegegeld Bayern?

Wertschätzung für pflegende Angehörige zeigen2018 brachte das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das neue Landespflegegeld Bayern auf den Weg, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen – als Teil zukunftsfester Pflegeinfrastruktur – zu unterstützen. Als Zeichen der Anerkennung fließen jetzt pro Kopf einmal jährlich 1.000 Euro (in der Summe 400 Millionen Euro), zusätzlich zu den bereits bestehenden Leistungen der Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz im Freistaat profitiert auf Antrag vom Landespflegegeld Bayern – Kinder, die Pflege benötigen, eingeschlossen.

 

Was ist gesetzliche Grundlage dieser staatlichen Fürsorgeleistung?

Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG), das seit 1. Mai 2018 offiziell in Kraft ist. In Artikel 1 heißt es zur Zweckbestimmung, dass das Landespflegegeld „das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen jenseits der Gestaltung ihres Alltags über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (…), der Sozialhilfe (…) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende hinaus“ stärken soll. Damit folgt das Landespflegegeld folgendem Grundprinzip: Als Fürsorgeleistung soll Landespflegegeld weder notwendigen pflegerischen Bedarf oder Teilhabebedarfe decken. Ebenso wenig soll es der Existenzsicherung dienen. Daher wird Landespflegegeld Bayern nicht auf entsprechende (Sozial-)Leistungen angerechnet, sondern zusätzlich und ergänzend gezahlt. Weiter verfügt das Landespflegegeldgesetz, dass der Anspruch auf Pflegegeld nicht übertragbar und das Landespflegegeld deshalb nicht pfändbar und nicht vererblich ist.

 

Wie ist Landespflegegeld in anderen Bundesländern ausgestaltet?

Auch in anderen Bundesländern hat das Landespflegegeld das Ziel, Menschen möglichst unabhängig vom Einkommen zu unterstützen. Allerdings sind Anrechnungspraxis und Voraussetzungen – wie Grad von Behinderung oder Pflegebedarf und jeweilige Leistungshöhe – je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Während Bremen das Landespflegegeld auf Leistungen aus der Pflegeversicherung (wie das klassische Pflegegeld) anrechnet, zahlt Berlin dieses Geld zusätzlich aus. In Rheinland-Pfalz genügt ein Pflegegrad 2 nicht, weil eine anerkannte Schwerbehinderung und ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung sind, um die Leistung von maximal 384 Euro pro Monat zu erhalten. Nordrhein-Westfalen dagegen zahlt spezielles Blinden- und Gehörlosengeld aus. Allen prinzipiell gemeinsam: Jedem Antrag sind Unterlagen wie medizinische Gutachten, Feststellungsbescheide bzgl. der jeweiligen Beeinträchtigung und Personaldokumente bzw. Meldebescheinigung beizufügen. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Landespflegegeld aller Bundesländer.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Pflegegrad 2 - Landespflegegeld bewilligt!In Bayern hat Anspruch auf Landespflegegeld, wer mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat. Was gilt als Hauptwohnsitz? Nur diejenige Wohnung, in der der Betroffene im Rahmen einer Pflege zu Hause in München offiziell lebt und versorgt wird. Bei dauerhaft stationärer Pflege ist das Pflegeheim Hauptwohnsitz. Auch Pflegebedürftige, deren Heimkosten durch überörtliche Sozialhilfeträger übernommen werden, sind anspruchsberechtigt, sofern der Pflegegrad nach § 18 Elftes Sozialgesetz (SGB XI) oder durch einen Träger der Sozialhilfe nach § 62 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgestellt wurde. Menschen dagegen, deren Pflegebedürftigkeit – infolge eines Arbeitsunfalls – durch die Berufsgenossenschaft anerkannt wurde, die aber über keinen Pflegegrad verfügen, gehen leer aus: Um Landespflegegeld zu erhalten, muss die Pflegekasse (bzw. private Pflegepflichtversicherung) zunächst die Pflegebedürftigkeit – mit Pflegegrad 2 oder darüber – feststellen.

 

Wird Landespflegegeld Bayern auf Vermögen und staatliche Leistungen angerechnet?

Die Anrechenbarkeit von Vermögen und sonstigen staatlichen Leistungen wird vergleichsweise großzügig gehandhabt. Landespflegegeld Bayern ist einkommensunabhängig. Weil die staatliche Fürsorgeleistung unter keine der Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 1 EStG fällt, ist sie außerdem steuerfrei. 1000 Euro im Jahr also, die auf folgende Leistungen nicht angerechnet werden

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Wohngeld
  • Eingliederungshilfe
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Grundsicherung im Alter

Auch auf das normale Pflegegeld der Pflegekasse oder Leistungen, die Beamte und Versorgungsempfänger im Pflegefall nach der Bayerischen Beihilfeverordnung zustehen, wird Landespflegegeld nicht angerechnet. Mehr zum Thema lesen Sie übrigens in unserem Ratgeber über Wissenswertes zu Pflegegeld & 24-Stunden-Pflege.

 

Welche Besonderheiten müssen Sozialhilfeempfänger, Verschuldete und freiwillig Versicherte beachten?

Keine Regel ohne Ausnahme: Sparen Pflegebedürftige, die im Sozialhilfebezug stehen, das Landespflegegeld an, wird dieses wie Schonvermögen berücksichtigt. Etwas, das auch für deren gesetzliche Betreuer wichtig ist, da diese im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger sämtliche Einkünfte – inklusive Landespflegegeld – angeben müssen. Die Verwendung des Landespflegegeldes zum Beispiel für 24-Stunden-Pflege in München oder andere Pflegeleistungen ist deshalb empfehlenswert.

Verschuldet? Der höchstpersönliche Anspruch auf Landespflegegeld ist unpfändbar – und zählt somit nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 InsO). Weil es aber nicht dazu bestimmt ist, einen Mehraufwand auszugleichen, der durch einen Gesundheitsschaden bedingt ist, kommt eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf dem Pfändungsschutzkonto leider nicht in Betracht.

Sie sind kostenlos familienversichert? Dann sollten Sie beachten: Landespflegegeld ist zwar nicht beitragspflichtig, weil es keine Einnahme laut Einkommensteuerrecht ist. Trotzdem darf bei freiwillig gesetzlich Versicherten die jeweilige Krankenkasse selbst entscheiden: Ist Landespflegegeld beitragspflichtig oder nicht? Wo Landespflegegeld als beitragspflichtig eingestuft wird, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass Betroffene aus der Familienversicherung herausfallen.

Welche Unterlagen müssen Sie Ihrem Antrag auf Landespflegegeld beifügen?

Betreuerin hilft Seniorin bei der AntragstellungNeben dem ausgefüllten, unterschriebenen Antrag benötigen Sie eine Kopie des Bescheides, aus dem sich Ihr Pflegegrad ergibt – von Pflegekasse bzw. privater Pflegepflichtversicherung oder Sozialversicherungsträger. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes allein reicht nicht. Kopieren Sie nicht nur die erste Seite, sondern den Bescheid komplett bis zur Grußformel; die Anlagen müssen nicht kopiert werden. Der Pflegebescheid ist nicht auffindbar? Kein Grund zur Panik: Fordern Sie bei Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung eine schriftliche Bestätigung des aktuellen Pflegegrades an. Für den Fall, dass Sie im Zuge der Pflegereform und der Umstellung der früheren Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade ein Schreiben zu Ihrer Einstufung erhalten haben, genügt dieses als Nachweis. Sind Sie gem. § 264 SBG V krankenversichert, legen Sie Ihrem Antrag ein Schreiben des Sozialhilfeträgers (Sozialamt etc.) bei, das Ihren aktuellen Pflegegrad bestätigt.

 

Wie weisen Sie sich als Anspruchsberechtigter korrekt aus?

Als Anspruchsberechtigter müssen Sie Ihrem Antrag eine Kopie von Personalausweis, Reisepass oder einer aktuellen Meldebescheinigung Ihrer Kommune beifügen. Aktuell heißt, nicht älter als sechs Monate, vom Datum der Antragstellung gerechnet. Ausländische Staatsbürger ohne gültigen Ausweis wenden sich für Ersatzdokumente an Ihr Konsulat bzw. legen eine Kopie des Aufenthaltstitels der Ausländerbehörde bei. Allerdings stellt sehr häufig nicht der Pflegebedürftige selbst, sondern jemand anders – wie Angehörige, Bekannte oder Betreuer – den Antrag. Unterschreibt dieser das Formular auch, ist eine Kopie von (Vorsorge-)Vollmacht oder gerichtlichem Betreuerausweis beizufügen. Beglaubigt müssen diese Anlagen nicht sein, lesbare Kopien sind völlig ausreichend. Sie kümmern sich als gesetzlich Bestellter gleich um mehrere Pflegebedürftige? Dann ist jeder Antrag einzeln zu kuvertieren, sprich getrennt einzutüten und einzureichen – schließlich geht das Landespflegegeld auch für jeden Betreuten auf separatem Girokonto ein. Alternativ kann das Geld auch auf ein Treuhandkonto oder, mit Ermächtigung durch den Betreuer, auf das Pflegeheimkonto gehen. Hier finden Sie weitere Einzelheiten zum Landespflegegeld Bayern.

Antrag auf Landespflegegeld Bayern stellen – das brauchen Sie dazu:

  • Antragsformular Landespflegegeld
  • Pflegebescheid in Kopie
  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung in Kopie
  • ggf. (Vorsorge-)Vollmacht und Betreuerausweis in Kopie

Wo erhalten Sie den Antrag auf Landespflegegeld Bayern – und wohin geht er?

Für das jeweils laufende Pflegejahr – vom 1.10. bis 30.09. – können Sie Ihren Erstantrag bis zum 31.12. stellen. Antragsformulare bekommen Sie bei Finanz- und Landratsämtern sowie im Zentrum Bayern für Familie und Soziales – oder laden das Antragsformular bequem im Internet herunter, um es direkt am Computer oder handschriftlich auszufüllen. Alle Unterlagen beisammen? Eingereicht wird der Antrag auf dem Postweg und so adressiert:

Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 1365
92203 Amberg

Was, wenn Sie nach der Antragstellung bemerken, dass Sie fehlerhafte Angaben gemacht haben? Diese nachträglich zu korrigieren, ist unkompliziert möglich: Wenden Sie sich per Brief oder E-Mail an Landespflegegeld@lfp.bayern.de und geben Sie den Anspruchsberechtigten inklusive Geburtsdatum an. Anlagen nachreichen? Geht auf dem gleichen Weg.

 

Kann ich den Landespflegegeld Antrag auch online stellen?

Ja, der Landespflegegeld Bayern Antrag kann auch ohne zusätzlichen Papierversand über elektronischen Personalausweis (nPA) verschickt werden – freigeschaltete Online-Funktionen vorausgesetzt. Für dieses Landespflegegeld mit BayernID müssen Sie aber ein Bürgerkonto haben, das Sie im so genannten BayernPortal kostenfrei einrichten können. Ist das Bürgerkonto eingerichtet, wird Sie eine Webanwendung aus dem Bayerischen Portalverbund auffordern, sich mit Ihrer BayernID sicher auszuweisen. Alle persönlichen Angaben zu Ihrer BayernID verwalten Sie im BayernPortal. Jetzt gilt es nur noch, das Antragsformular online auszufüllen, alle Nachweise einzuscannen, an diesen anzuheften – und den Antrag online einzureichen: Für Ihre Unterlagen wird Ihnen ein komplett ausgefülltes Dokument bereitgestellt – als PDF zum Download. Müssen Sie Ihren Antrag zurücknehmen, geht dies per E-Mail – an Landespflegegeld@lfp.bayern.de oder brieflich an die Landespflegegeldstelle, Postfach 1365, 92203 Amberg.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Für die Bayerische Landespflegegeldstelle ist die neue Fürsorgeleistung ein nicht zu unterschätzender organisatorischer Aufwand – weshalb diese nach Antragseinreichung keine Eingangsbestätigungen verschickt. Die Prüfung von Wohnsitzangaben erfolgt per automatisiertem Datenaustausch mit der Meldebehörde. Und damit das Landespflegegeld ausgezahlt werden kann, übermittelt die Landespflegestelle alle dazu nötigen Daten an die Staatsoberkasse Bayern. Dann ist Zahltag! Je nach Genehmigung des – lediglich einmaligen! – Antrags geht das Landespflegegeld Bayern automatisch jährlich und je nach Datum der Antragsgenehmigung aufs Konto: Wer also erstmalig im Mai 2019 Landespflegegeld erhält, bekommt es das nächste Mal im Mai 2020. Wichtig: Jeder Berechtigte, der nachweisen kann, dass er an mindestens einem Tag des betreffenden Pflegegeldjahres im Umfang von Pflegegrad 2 oder höher pflegebedürftig war, ist anspruchsberechtigt. Entsprechend wird, wenn ein Pflegebedürftiger vor der Auszahlung verstirbt, kein Landespflegegeld gezahlt. Denn diese Leistung steht nur dem Pflegebedürftigen, aber nicht seinen Erben zu. Aber als solchem steht es ihm natürlich frei, Freunde und Verwandte zu Lebzeiten zu bedenken.

 

Wer ist es, der bayernweit so engagiert pflegt? Und wie geht es den Betroffenen?

Erschöpfte Frau entspannt im WaldDie Barmer Ersatzkasse wollte es ganz genau wissen: Laut Pflegereport 2018 stemmen derzeit über 280.000 Menschen die Pflege eines Angehörigen, in der Mehrheit Frauen, die bereits selbst über 50 sind. Ganze 7,4 Prozent sagen: Ich möchte lieber heute als morgen komplett damit aufhören bzw. nur dann weitermachen, wenn zusätzliche Unterstützung und Entlastung bereitsteht. Hier sind gesundheitliche Belastungsgrenzen erreicht – und der Gesundheitszustand pflegender Angehöriger ist im Vergleich zu Nichtpflegenden deutlich schlechter! Nicht nur Rückenprobleme, auch psychische Erkrankungen wie Depressionen kennzeichnen diese Gruppe. Kein Wunder, denn viele plagen berechtigte Zukunftsängste: Pflege bedeutet finanzielle Abstriche und damit Einbußen bei der eigenen Lebensqualität. Werden Mutter, Vater oder Ehepartner pflegebedürftig, reduzieren pflegende Angehörige ihre Stundenzahl – oder hängen den Beruf ganz an den Nagel. Die Folge: Nicht nur ein Drittel der Pflegebedürftigen, auch 44 Prozent der Pflegenden selbst verfügen über ein monatliches Haushaltseinkommen von weniger als 1000 Euro.

Gute Gründe, Landespflegegeld zu beantragen:

  • sich gegenüber pflegenden Angehörigen erkenntlich zeigen
  • sich als pflegender Angehöriger etwas Gutes tun
  • in zusätzlichen Wohnkomfort häuslicher Pflege investieren
  • zusätzliche 1000 Euro im Jahr für gute Pflegeunterstützung ausgeben

Eigene Wünsche erfüllen! Von Konzertbesuch bis zur Einstellung einer 24-Stunden-Kraft

Strenggenommen steht das Landespflegegeld Bayern dem Pflegebedürftigen zu. Aber es wurde eigentlich ins Leben gerufen, um Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die sich jeden Tag des Jahres um alte und kranke Familienmitglieder kümmern: Neben pflegenden Angehörigen zählen auch Freunde oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dazu. Sprich, wie Sie Ihre 1000 Euro Landespflegegeld verwenden, müssen Sie vor niemandem rechtfertigen. 1000 Euro, die keine zweckgebundene Leistung sind, sondern die der Freistaat Bayern neben anderen Leistungen der Pflegekasse eigenständig zahlt. Was wünschen Sie sich, jetzt und heute? Endlich mal wieder in Konzert, Oper oder Kino? Oder sich eine Putzhilfe fürs Grobe leisten? Das neue Landespflegegeld wurde auch als finanzielle Anerkennung für die Menschen erdacht, die die körperliche und seelische Belastung engagierter Pflege tagtäglich auf sich nehmen – 24/7, an 365 Tagen im Jahr. Was viele nicht wissen: Hilfreiche Betreuungs- und Pflegedienstleistungen können nach §35a EStG bei der Steuererklärung angegeben werden: hier lesen Sie mehr zum steuerlichen Absetzen von Pflegekosten.

 

Bezahlbar: 24-Stunden-Betreuung durch Kräfte aus Osteuropa

24 Stunden Pflege für daheimNicht alle, aber sehr viele Senioren mit massiven physischen und/oder psychischen Einschränkungen benötigen eine Betreuung rund um die Uhr. Aber gebrechliche Mutter, hochbetagten Vater oder dementen Ehemann in ein Pflegeheim geben? Wer dies nicht übers Herz bringt, findet in kompetenter 24-Stunden-Pflege wirksame Entlastung. Dabei sind erfahrene Betreuungskräfte aus Osteuropa eine professionelle, aber im Vergleich zu den Kosten von 24-Stunden-Pflege durch deutsche Betreuer bezahlbare Alternative. Eine solche 24-Stunden-Betreuungskraft zieht in Haus und Wohnung ein – als vertrauter Teil der Familie. Etwas, das besonders für Senioren mit Demenz entscheidend ist. Auf diese Weise kann diese Pflegebedürftige und pflegende Angehörige besonders zuverlässig und in vielen Alltagsbelangen unterstützen – von Betreuung über Einkauf bis Haushalt. Weil solche Betreuungskräfte keine Behandlungspflege wie Beatmung oder Verbandswechsel durchführen dürfen, kommt ergänzend der ambulante Pflegedienst ins Haus.

 

Landespflegegeld Bayern in spürbare Entlastung investieren?

Dabei ist der Begriff der 24-Stunden-Betreuung nicht wörtlich zu verstehen: Wenngleich diese Pflegekräfte aus Polen umfänglich und sogar nachts ansprechbar sind, arbeiten sie nicht rund um die Uhr, sondern im Rahmen deutscher Arbeitszeitvorschriften. Doch lässt sich diese Entlastung durch private Betreuungskräfte finanzieren? Die Erhebung der Barmer brachte Erstaunliches zutage: 24 Prozent der Befragten lässt sich durch einen Pflegedienst helfen. Trotzdem nimmt – mit ganzen 46 Prozent – nicht einmal die Hälfte Pflegegeld in Anspruch, obwohl sie anspruchsberechtigt sind. Mit dem neuen Landespflegegeld Bayern fließen, über die bisherigen Pflegeleistungen der Pflegekasse hinaus, nun zusätzliche Mittel. Daraus ergeben sich neue Chancen, auch für pflegende Angehörige – und für engagierte Entlastung bei der häuslichen 24-Stunden-Versorgung. Zum Beispiel durch qualifizierte, deutschsprachige Betreuungskräfte, die im Auftrag von Pflegevermittlungen in München wie CURASENIO im Rahmen des Entsendegesetzes nach Bayern einreisen, aber bei Unternehmen im EU-Heimatland angestellt sind.

 

Weil es Ihnen zusteht: Jetzt Landespflegegeld beantragen!

Pflegegeld: Bayern stockt Pflegetopf aufDie gute Nachricht: Inzwischen kommt Bewegung in die Sache Landespflegegeld! Schon 345.000 Anträge sind allein bis Ende 2018 bei der Landespflegegeldstelle Bayern eingegangen. Grund genug für viele Betroffene, ebenfalls zu prüfen: Steht mir eventuell doch Pflegegrad 2 zu? Und kann ich durch einen Landespflegegeld Antrag ebenfalls profitieren? Denn Gesundheitsministerin Melanie Huml und der Freistaat Bayern stellen für den aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 einen Topf aus fast 750 Millionen Euro bereit, um Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und Lebensqualität von Pflegenden zu stärken – und dies weitgehend anrechnungsfrei, schnell und unbürokratisch.

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