Die Unterschiede zwischen stationärer und ambulanter Pflege
Verschiedene Pflegekonzepte rund um die Seniorenbetreuung
Eine immer älter werdende Gesellschaft verlangt nach einem möglichst breit gefächerten Pflegeangebot. Die beiden geläufigsten Varianten der Seniorenpflege und -betreuung sind die ambulante und die stationäre Pflege – doch worin besteht der Unterschied zwischen beiden Pflegevarianten?
Allgegenwärtig sind die Meldungen, dass die heutige Gesellschaft immer älter wird. Gründe für dieses Phänomen existieren viele: Fortschritte in der Medizin, bessere Versorgung mit Nahrungsmitteln, gestiegener Wohlstand, bessere soziale Absicherung, um nur einige zu nennen.
Lag vor 150 Jahren die durchschnittliche Lebenserwartung noch bei rund 40 Jahren, so wird ein Mensch heutzutage im Schnitt um die 80 Jahre alt. Dies bedeutet aber auch: Je älter die Gesellschaft wird, umso größer ist auch die Zahl derer, die es im Alter zu betreuen gilt, wenn die Versorgung durch Einschränkungen im Alter nicht mehr selbst zu bewerkstelligen ist.
Aufgrund dessen haben sich verschiedene Konzepte für die Seniorenbetreuung entwickelt. Die Versorgung im Rahmen einer stationären Pflege in einem Altenheim oder einem Pflegeheim deckt dabei nur einen Bereich ab. Etabliert haben sich darüber hinaus z. B. auch Senioren-WGs. In den Wohngemeinschaften bieten sich Senioren gegenseitige Unterstützung und fördern das soziale Miteinander. Das Konzept existiert sowohl als trägergestütztes Modell als auch als private Variante.
Leichte Pflege zu Hause bis Intensivpflege in Pflegeeinrichtung
Verständlicherweise ist es den meisten Menschen ein wichtiges Anliegen, sich so lange es geht zu Hause pflegen zu lassen und damit den Lebensabend im vertrauten Umfeld der eigenen vier Wände zu verbringen. Ambulante Pflegedienste statten pflegebedürftigen Personen deswegen Hausbesuche ab und erbringen alle nötigen Hilfsleistungen medizinischer und nicht-medizinischer Art – jedoch vorrangig Leistungen, die einen eher geringen Aufwand bedeuten.
Die Betreuung über ambulante Pflegedienste ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Grad möglich. Denn körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung bei der zu betreuenden Person verlangen nach einer intensiveren Betreuung. Dann wird oft der Wechsel in ein Alten- oder Pflegeheim zur stationären Betreuung in Betracht gezogen.
Um sowohl die Eigenheiten der ambulanten als auch der stationären Pflege besser verständlich zu machen, sollen nachstehend einmal die wichtigsten Unterschiede dieser Formen der Altenpflege erläutert werden.
Die stationäre Pflege
Die stationäre Pflege bedeutet grundsätzlich eine Betreuung und/ oder medizinische Versorgung von Senioren in einer Pflegeeinrichtung. Grundsätzlich lässt sich bei der stationären Pflege unterscheiden zwischen der Betreuung in einem Altenheim oder in einem Pflegeheim. Das Seniorenheim, oder auch Seniorenwohnheim, ist für ältere Menschen vorgesehen, die noch weitgehend selbstständig bleiben möchten. Sie wohnen daher in dem Seniorenheim in einem eigenen Appartement. Bei ihnen besteht lediglich der Bedarf, eine Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu erhalten oder sie benötigen geringfügige medizinische Hilfe.
Liegt ein erhöhter Pflegebedarf vor, ist das Pflegeheim die passende Lösung. Hier erfahren die Senioren eine medizinische Betreuung rund um die Uhr. Das gewährleistet das Schichtsystem des Personals, was jedoch auch den Wechsel von Ansprechpartnern bedeutet. Der Vorteil dieser Betreuung besteht darin, dass jederzeit medizinische und pflegerische Hilfe bereitsteht. Das Personal ist demnach umfassend medizinisch geschult. Üblicherweise stehen Einzel- und Doppelzimmer zur Auswahl und es existiert ein geregelter Tagesablauf.
Die ambulante Pflege
Die klassische, ambulante Pflege sieht vor, dass der Senior sein vertrautes Umfeld nicht zu verlassen braucht. Mit einer Pflege zu Hause umgeht man den belastenden und mitunter herausfordernden Schritt, sich von den eigenen vier Wänden zu verabschieden. Die pflegebedürftige Person wohnt demnach weiterhin in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus, erhält Pflege zuhause und erhält zu festgelegten Zeiten regelmäßigen Besuch von einem ambulanten Pflegedienst.
Die medizinische Versorgung – in der Regel meist nur leichte medizinische Betreuung – kann dabei ebenso eine Rolle spielen wie die Grund- und Körperpflege. Die Betreuung erfolgt durch gut ausgebildete Betreuungskräfte und medizinisch geschulte Fachkräfte. Nur in den wenigsten Fällen hat die zu betreuende Person jedoch einen Einfluss auf die Besuchszeiten des Pflegedienstes.
24-Stunden-Pflege: Die Sonderform der ambulanten Pflege
Ein Spezialfall im Bereich „ambulante Pflege“ ist die 24-Stunden-Pflege. Sie richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die eine besonders individuelle, fürsorgliche und flexible Art der Betreuung wünschen. Wie bei der ambulanten Pflege wird auch bei der 24-Stunden-Pflege in München der Senior zu Hause betreut. Damit jedoch eine Versorgung rund um die Uhr gesichert ist, zieht eine Betreuungsperson in den Haushalt mit ein. Dort erhält sie in der Regel ein eigenes Zimmer. Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass es eine 1:1-Versorgung gibt, die zudem sehr flexibel gestaltet werden kann.
Die 24-Stunden-Pflegekraft ist nur für den Senior zuständig und stimmt den Tagesablauf mit ihm ab. Dazu gehören nicht nur pflegerische Tätigkeiten, Ernährung und die Körperhygiene, sondern auch gemeinsame Einkäufe oder Arztbesuche. Häufig führen diese Betreuungsleistungen Pflegekräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern durch.
Bei der Seniorenbetreuung in München, wie sie von CURASENIO vermittelt wird, ist es jedoch aus rechtlichen Gründen eine medizinische Versorgung nicht vorgesehen – selbst, wenn eine entsprechende Ausbildung der osteuropäischen Pflegekraft vorliegt. Der Grund dafür ist der, dass eine medizinische Qualifikation einer osteuropäischen Pflegekraft in Deutschland oft nicht anerkannt wird. Deswegen müsste für eine medizinische Versorgung dann wieder zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
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