Eingeschränkte Alltagskompetenz
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Eingeschränkte Alltagskompetenz erkennen & richtig handeln

Was lebenslang selbstverständlich schien, gelingt jetzt nicht mehr: Eingeschränkte Alltagskompetenz bedeutet den Verlust der Fähigkeit, alltägliche Aufgaben eigenverantwortlich und selbstständig zu bewältigen. Nicht nur Hilfe bei täglicher Pflege und Versorgung, auch umfangreiche Betreuung und Begleitung werden erforderlich. Aber welche Ursachen hat eingeschränkte Alltagskompetenz, woran erkennen Sie diese? Und welche Hilfen gibt es?

Wann spricht man von einer Einschränkung der Alltagskompetenz?

Der Begriff „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wird dazu genutzt, Depressive Seniorin leidet an eingeschränkter Alltagskompetenzeinen erhöhten Bedarf an Betreuung festzustellen. Ältere Menschen leider natürlicherweise an Einschränkungen im Alter, bei Demenz oder Depressionen im Alter brauchen Betroffene oft mehr Betreuung als gleichaltrige Senioren. Für diese Menschen, die üblicherweise noch nicht in Pflegegrad 1 fallen, wurden Kriterien definiert, die eingeschränkte Alltagskompetenz anzeigen. So können diese Menschen – man spricht auch von Pflegegrad 0 – ebenfalls Hilfe von der Pflegeversicherung erhalten.

Was sind konkrete Anzeichen für eingeschränkte Alltagskompetenz?

Der Verlust von Fähigkeiten, die ein selbstständiges bzw. gefahrloses Leben im Alter ermöglichen, kann sich in vielen verschiedenen Facetten. Einige Aspekte von eingeschränkter Alltagskompetenz sind besonders typisch:

Weglaufen, Gefahrensituationen verursachen

Betroffene verlassen die Wohnung, unkontrolliert, nicht nachvollziehbar Demente Seniorin streckt die Zunge herausund ohne vorherige Absprache – z. B. um (bereits verstorbene) Eltern oder den früheren Arbeitsplatz aufzusuchen. Orientierungslosigkeit lässt Betroffene auch auf die Straße laufen, in den Straßenverkehr eingreifen und/oder sich ohne Rücksicht auf herrschende Außentemperaturen kleiden. Hier ist davon auszugehen, dass der Betroffene gefährdende Situationen verkennt oder sogar verursacht.

Gefahrenquellen verkennen

Bei unsachgemäßem Umgang können von Haushaltsgeräten, Chemikalien, Medikamenten, aber auch von Feuer und Gasanschlüssen Gefahren ausgehen. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz haben Betroffene das Bewusstsein für potenzielle Gefährlichkeit bestimmter Gegenstände und Substanzen verloren.

Handgreiflich und verbal aggressiv werden, sich situationsunangemessen verhalten

Beschimpfungen, Kratzen, Beißen, Treten, Werfen von Gegenständen: Situationen eskalieren ohne nachvollziehbaren Anlass. Auch unhygienisches, belästigendes und fortlaufend ungehemmtes Handeln sind Kennzeichen eingeschränkter Alltagskompetenz.

Eigene Bedürfnisse, Hirnfunktion, Tag-Nacht-Rhythmus, Tagesstruktur

Darüber hinaus prüft der MDK, ob der Betroffene eigene Bedürfnisse korrekt einordnet. Und schätzt ein: Liegen Beeinträchtigungen der Hirnfunktion vor? Ist der Tag-Nacht-Rhythmus gestört? Gelingt es noch, den eigenen Tagesablauf zu strukturieren?

Warum sollten Sie eingeschränkte Alltagskompetenz feststellen lassen?

Senioren mit Demenz, psychischen Erkrankungen und/oder geistiger Altenpflege: Besichtigung und GesprächBehinderung benötigen intensive Betreuung. Aufmerksame Begleitung, die durch den Alltag führt, dem Tag Struktur gibt und bei Bedarf auf unkontrolliertes Verhalten reagiert – bevor der Betroffene sich selbst und andere gefährdet. Nicht immer sind Angehörige in der Lage, dies in Eigenregie zu leisten. Dann übernimmt verlässliche Pflege zu Hause in München  diese verantwortungsvolle Aufgabe bei Einschränkungen im Alter- direkt vor Ort, in Haushalt und Wohnung des betroffenen Menschen. Betreuung, die jedoch finanziert sein will: Die Pflegekasse unterstützt dabei, vorausgesetzt, Umfang und Grad eingeschränkter Alltagskompetenz wurden verbindlich festgestellt. Zu diesem Zweck kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) (bei Privatversicherten Medicproof) ins Haus.

Welche 13 Kriterien deuten auf eingeschränkte Alltagskompetenz hin?

Besteht der Verdacht auf Einschränkungen der Alltagskompetenz Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Ist dieser gestellt, besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) den Betroffenen zu Hause, um zu erfahren, welcher Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf besteht. Dazu zieht der MDK folgende 13 Prüfkriterien heran:

1) unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
2) Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3) unsachgemäßer Umgang mit gefährdenden Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
4) tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5) einer Situation unangemessenes Verhalten
6) Unfähigkeit, die eigenen körperlichen oder seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7) Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8) Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9) Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
10) Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11) Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12) ausgeprägtes labiles und unkontrolliert emotionales Verhalten (zum Beispiel auch Depressionen im Alter)
13) zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Damit die Pflegeversicherung anerkennt, dass eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, müssen mindestens zwei dieser 13 Kriterien für mindestens sechs Monate regelmäßig erfüllt sein. Darüber hinaus muss mindestens ein Kriterium der Punkte unter 1) bis 9) zutreffen.

Welche Leistungen stehen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu?

Neben Senioren mit körperlichen Erkrankungen unterstützt die Pflegeversicherung (gem. Pflegestärkungsgesetz) auch Menschen mit psychischen und geistigen Problematiken – Demenz etc. – durch Leistungen. Bei festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz können diese nun in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft werden. Außerdem können Pflegebedürftige – unabhängig von Pflegegrad oder festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz – zusätzlich Mittel von 125 Euro pro Monat für Betreuungsleistungen nutzen. Auch stehen auf Antrag weitere Leistungen wie ein Wohngruppenzuschlag, Verhinderungspflegeleistungen, Pflegehilfsmittel und Hilfen für die Wohnumfeldverbesserung bereit. Prinzipiell haben Betroffene auch ein Recht auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote – wie Selbsthilfegruppen, Alltagsbegleiter, Einzelbetreuung und Haushaltshilfen.

Eingeschränkter Alltagskompetenz begegnen – durch kompetente Betreuung

Eingeschränkte Alltagskompetenz wirft viele Fragen auf – CURASENIO, Ihre Pflegevermittlung für München , beantwortet alle gern persönlich. Eine individuelle, fürsorgliche Rundum-Betreuung, Demenzbetreuung in München und 24-Stunden-Pflege für einen Angehörigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist Ihr Ziel? Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an uns …

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