Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht
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Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung & Patientenverfügung: Das sind die Unterschiede

Autonomie bedeutet, notwendige Entscheidungen selbstverantwortlich zu treffen. Aber wer regelt unsere Angelegenheiten, wenn wir krank und pflegebedürftig werden? Auch nahe Angehörige dürfen dann nur mit Vollmacht handeln – und z. B. alles Nötige für eine 24-Stunden-Pflege in München zu regeln! Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Sie für den Ernstfall vorbereitet.

Welche Vollmachten & Verfügungen gibt es?

Mittels Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer Ihrer Wahl vor. Eine Garantie, dass das Betreuungsgericht Ihrem Vorschlag folgt, gibt es nicht.

Älteres Ehepaar spricht mit Berater über VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht dagegen legen Sie verbindlich fest, wer bevollmächtigt sein soll. Besteht eine Vorsorgevollmacht, darf kein – Ihnen unter Umständen fremder – Betreuer mehr bestellt werden.

Welche Entscheidungen Bevollmächtigter bzw. gesetzlich bestellter Betreuer in medizinischer Hinsicht, besonders am Lebensende, für Sie treffen soll, regelt die Patientenverfügung.

Was leistet eine Betreuungsverfügung?

Das Betreuungsgericht muss die Wünsche des Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers einbeziehen. Mit der Betreuungsverfügung – Ihrer schriftlichen Willensäußerung für den Fall, dass Betreuung angeordnet wird – können Sie eine Person als Betreuer vorschlagen. Steht eine bestimmte Bestellung dem Wohl des Betreuten entgegen, wird der Vorschlag abgelehnt (§ 1897, Absatz 4, BGB) – z. B., wenn Spannungen zwischen bevollmächtigtem Kind und weiteren Geschwistern die Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse erschweren. Das Gericht muss gem. § 1897 Absatz 5 BGB verwandtschaftliche und persönliche Bindungen sowie mögliche Interessenkonflikte bei der Betreuerwahl berücksichtigen – sogar dann, wenn keine Betreuungsverfügung erstellt wurde.

Welchem Zweck dient das Betreuungsrecht?

Jeder von uns kann in die Situation geraten, aufgrund psychischer Erkrankung oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung auf die Hilfe Dritter bei der Regelung von Rechtsangelegenheiten wie Gesundheits- oder Vermögenssorge angewiesen sein. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz Betroffener. Allerdings ist die Betreuerbestellung der allerletzte Schritt: Zuerst müssen andere Hilfen für die Seniorenbetreuung in München durch eine bevollmächtigte Person des Vertrauens ausgeschöpft sein. 1992 hat das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz, BtG) Entmündigung, Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft ersetzt. Wird heute ein Betreuer bestellt, ist sein Aufgabenkreis gerichtlich genau festgelegt. Diese Kontrolle durch das Betreuungsgericht verfolgt den Zweck, das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen zu wahren.

Wozu wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt?

Ein Betreuer wird bestellt, wenn eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer in § 1896 Absatz 1 BGB bezeichneten Krankheiten oder Behinderungen gründet; auch psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen zählen dazu. Darüber hinaus muss ein Fürsorgebedürfnis bestehen. Das heißt, dass eingeschränkte Alltagskompetenz – z. B. aufgrund von Morbus Alzheimer Demenz – verhindert, dass der Betroffene seine Angelegenheiten selbst besorgen kann. Ein Betreuer regelt u. a.

  • Probleme bei Wohnung, Rente oder Vermögen
  • Gesundheitsvorsorge
  • Aufenthalt des Betroffenen

Das Betreuungsgericht kontrolliert seine Handlungen, so dass ein Betreuer bestimmte Rechtsgeschäfte nur mit gerichtlicher Zustimmung tätigen kann.

Darf ein gesetzlicher Betreuer Zwangsmaßnahmen anordnen?

Zwang ist das letzte Mittel der Wahl. Zunächst muss der Verantwortliche den ernsthaften Versuch – in Ruhe und ohne Druck – unternommen haben, den Betreuten zu überzeugen. Bleibt dies fruchtlos, kann das Betreuungsgericht eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigen (§ 1906a Absatz 2 BGB). Ärztliche Zwangsmaßnahmen sind nur zulässig, sofern dem Betreuten ohne diese gesundheitlicher Schaden droht. In der Praxis ist dies z. B. der Fall, wenn ein an Demenz erkrankter Pflegebedürftiger den Sinn notwendiger Behandlungen nicht mehr erkennen kann. Existiert eine Patientenverfügung, ist diese in Rahmen ärztlicher Zwangsmaßnahmen zu berücksichtigen. Ambulante Zwangsbehandlung ist jedoch unzulässig, ein stationärer Krankenhausaufenthalt zwingend.

Was leistet die Vorsorgevollmacht?

Im Gegensatz zum Betreuer besitzt der durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte Entscheidungsgewalt über Entscheidungen zugunsten des Ausstellers der Vollmacht. Diese Form der Vorsorge hat viele Vorteile, wenn das Verhältnis zwischen den beiden Personen ungetrübt ist. Diese Eckpunkte gelten bei Einsatz einer Vorsorgevollmacht.

Was darf der Bevollmächtigte, z. B. im Pflegefall?

Der Inhaber der Vorsorgevollmacht vertritt den Pflegebedürftigen umfassend in sämtlichen Belangen und kann seine Befugnis durch eine Vollmachtsurkunde (bzw. beglaubigter Kopie) nachweisen. Drängt eine Entscheidung, darf er auch ohne Nachweis handeln und die Urkunde später nachreichen. Auch die Vermögenssorge fällt unter die Pflichten des Bevollmächtigten: Immer wieder kommt es vor, dass Kinder, die im Rahmen von Elternunterhalt für ihre Eltern aufkommen müssen, bei der Pflege die günstigste Lösung wählen, um Geld zu sparen. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Eine Innenverhältnisregelung, die das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem klar regelt, schützt Sie davor. Denn damit legen Sie verbindlich fest, dass Ihr sämtliches Vermögen im Pflegefall für die bestmögliche Pflege eingesetzt wird – auch über die Grenzen gesetzlicher Unterhaltspflicht hinaus. Wissenswertes zu Pflegegeld & 24-Stunden-Pflege finden Sie in unserem speziellen Ratgeber.

Wie verfasse ich eine Vollmacht?

Handschriftliche oder am PC erstellte Dokumente genügen als Vollmacht, sobald sie vom Erstellenden unterzeichnet werden. Stiftung Warentest und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BfJV) stellen für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung individualisierbare Formulare bereit – z. B. als Teil der umfangreichen Infobroschüre zum Betreuungsrecht . Muster, mittels derer Sie eine rechtswirksame Vollmacht erteilen können. Eine Beglaubigung beim Notar ist für die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht nicht nötig.

Welche Fehler sollte ich beim Verfassen der Vollmacht vermeiden?

Nicht alle im Netz verfügbaren Muster sind empfehlenswert. Einige beschränken die Vollmacht darauf, dass sie nur gilt, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Nachteil: Der Bevollmächtigte muss die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers jedes einzelne Mal nachweisen, bevor er handeln darf! Das kostet wertvolle Zeit, weil nur ein Arzt dies bescheinigen kann. Andere Muster sind lückenhaft, so dass die Vollmacht nur zuvor angekreuzte Bereiche regelt; für alle anderen Belange fehlt die Befugnis. Ergo: Jede Vorsorgevollmacht sollte umfangreiche Befugnisse erteilen, um alle Lebensbereiche vollständig zu regeln. Vorausgesetzt natürlich, dass die Vollmacht nach reiflicher Überlegung erteilt wurde! Was Sie jedoch beschränken sollten, ist die Haftung des Bevollmächtigten gem. § 181 BGB. Denn macht dieser einen Fehler, muss er dafür – genauso wie Sie selbst vor Erteilung der Vollmacht – geradestehen.

Wann geht es nicht ohne offizielle Beglaubigung durch einen Notar?

Soll eine Immobilie verkauft oder ein Haus übertragen werden, verlangt ein Grundbucheintrag gem. § 29 Grundbuchordnung eine öffentlich beglaubigte Urkunde. Dies kann auch die zuständige Betreuungsbehörde (Gebühr 10 Euro) erledigen – ein Service nach § 6 Betreuungsbehördengesetz, der nicht zuletzt die Vorsorgevollmacht stärken soll, um die verfügbaren gesetzlichen Betreuer zu entlasten. Im Todesfall eine Alternative mit Haken: Nicht immer erkennen Grundbuchämter Beglaubigungen durch Betreuungsbehörden an; höchstrichterliche Rechtsprechung dazu steht noch aus (Aktenzeichen V ZB 148/19).

Die Vorteile des Gangs zum Notar:

  • sorgt für fälschungssichere Unterschriften
  • bekräftigt, dass der Vollmachtgeber voll geschäftsfähig ist
  • ersetzt sämtliche Bankvollmachten (sinnvoll, wenn Konten bei verschiedenen Banken bestehen)
  • berücksichtigt jeden individuellen Wunsch rechtlich wasserdicht

Außerdem klärt der Notar über die Tragweite möglicher Formulierungen auf – essentiell, wo es um Geschäftsvermögen oder komplizierte Familienverhältnisse geht: Darf der Bevollmächtigte z. B. einen Kredit aufnehmen, falls ein Umzug ins Pflegeheim oder Hilfe bei Demenz finanziert werden müssen? Ohnehin Pflicht ist die Bestellung eines Notars bei Rechtsgeschäften im Immobilienkontext, die über eine einfache Beglaubigung hinausgehen. Verhindern Sie per Vorsorgevollmacht, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, der entscheidet, was mit Haus und Grund geschieht: Ist diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfasst, sieht das Betreuungsgericht dies sofort.

Wie hoch sind die Notargebühren?

Die Gebühren für die Beurkundung sind gesetzlich festgelegt: Für die Beglaubigung einer Unterschrift unter eine Vorsorgevollmacht berechnet der Notar zwischen ca. 20 Euro bis 80 Euro, plus eventuelle Kopierkosten. Erstellt er eine Vorsorgevollmacht, gilt die Hälfte des Vermögens des Vollmachtgebers als Richtschnur: Bei 100.000 Euro Vermögen fallen einmalig ca. 200 Euro, bei 250.000 Euro Vermögen ca. 350 Euro an. Zum Vergleich: Die Kosten eines Betreuungsverfahrens können bei einem Vielfachen dessen liegen, was das spätere Erbe mindert. Insofern stellt die notarielle Vorsorgevollmacht die günstigere Variante dar.

Wonach wähle ich Bevollmächtigte aus?

Frau im Rollstuhl fühlt sich unwohl bei der Auswahl ihres BetreuersEine Vorsorgevollmacht ist ein erheblicher Vertrauensbeweis! Aber nicht jeder vertraute Mensch, jedes Familienmitglied ist qualifiziert. Ihre Ehefrau soll Ihre Geschäfte weiterführen? Leider fehlt ihr die nötige Gewerbeerlaubnis dazu. Sohn und Tochter gemeinsam per Doppelvollmacht einsetzen, damit sie sich gegenseitig kontrollieren? Auch das hat Tücken, weil die Geschwister für jede Entscheidung gemeinsam vor Ort sein, gemeinsam unterschreiben und sich bei jeder Einzelheit zunächst einigen müssen! Suchen Sie Ihre(n) Bevollmächtigte(n) mit Bedacht aus – und legen Sie in puncto Entscheidungsbefugnis möglichst eine Rangfolge fest.

Wie regele ich die Rangfolge bei mehreren Bevollmächtigten?

Der Bevollmächtigte fällt krankheitsbedingt aus? Entscheidet dann der Ersatzbevollmächtigte, minimieren Sie das Risiko von
Versorgungslücken. Dazu setzen Sie eine inhaltsgleiche Vollmacht auf, aber händigen diese erst im Vertretungsfall aus. Der Ersatzbevollmächtigte erfährt nur, wo sich die Ersatzvollmacht im Ernstfall befindet – zum Beispiel, indem Sie eine Hinweiskarte im Portemonnaie hinterlegen. Soll Ihr Bevollmächtigter seinerseits mit Ihrer Erlaubnis eine Vollmacht ausstellen, nennt er einen oder mehrere Unterbevollmächtigte, die dann fest definierte Angelegenheiten für Sie regeln. Das spart organisatorischen Aufwand, aber Achtung: Bei der Vergabe dieser Untervollmachten haben Sie kein Mitspracherecht.

Warum ist es sinnvoll, zwei oder mehr Menschen in der Vollmacht einzusetzen?

§ 1899 BGB besagt, dass das Betreuungsgericht mehrere Betreuer bestellen kann, sofern die Angelegenheiten des Betreuten so besser besorgt werden können. Jeder Betreuer wird mit einem bestimmten Aufgabenkreis betraut. Auch per Vorsorgevollmacht lassen sich Vollmachten für klar abgegrenzte Bereiche erteilen. Auf Deutsch: Jeder nach seiner Eignung! Ihr Bekannter, der Notar, zeichnet für Vermögensangelegenheiten verantwortlich, der Arzt unter Ihren Neffen regelt die Gesundheitssorge. Um zu verhindern, dass wichtige Entscheidungen sich verzögern, weil man sich nicht einig wird, können Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, der im Streitfall die Entscheidungsgewalt, sprich, das letzte Wort hat!

Wie schütze ich mich gegen Missbrauch der Vollmacht?

Irren ist menschlich – und Vertrauensverhältnisse können zerbrechen. Deshalb ist jede Vollmacht gem. § 168 Abs. 2 BGB frei widerruflich – und zwar so, wie sie erfolgt ist – ggfs. durch notarielle Urkunde, gem. § 171 Abs. 2 BGB. Zu den Gründen des Widerrufs müssen Sie sich nicht äußern. Jetzt muss der Bevollmächtigte Originalurkunde und Ausfertigungen zurückgeben. Wichtig: Falls Sie die Bevollmächtigung zuvor Dritten – wie der Bank – angezeigt haben, müssen Sie diese auch über den Widerruf informieren. Denn sonst bleibt die Vollmacht in Kraft – und der Bevollmächtigte kann diese missbrauchen, um damit Rechtsgeschäfte zu Ihren Lasten zu tätigen. Gibt er die Vollmacht nicht heraus, muss diese in einem förmlichen Verfahren für kraftlos erklärt werden. Fazit: Ein gutes Vertrauensverhältnis ist der beste Schutz!

Welche Vorsorgeverfügungen sollten kombiniert werden?

Kann zugleich eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung ausgestellt werden? Ist eine Patientenverfügung in jedem Fall sinnvoll? Diese Aspekte sollten Sie bedenken, wenn Sie sich über den vorsorglichen Einsatz eines Vormunds bzw. um Ihre medizinische Versorgung kümmern.

Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht – wann haben Sie mehr Kontrolle?

Gibt es in Ihrem direkten Umfeld wirklich niemanden, dem Sie zu 100 Prozent vertrauen, sollten Sie jemanden per Betreuungsverfügung vorschlagen. Denn ob Ihrem Wunsch entsprochen wird, liegt in der Hand des Gerichts. Und wer bespricht schon gern Entscheidungen zur Gesundheit des eigenen Ehepartners mit einem Rechtspfleger? Nur, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, behalten Sie die maximale Kontrolle darüber, wer Sie rechtsgeschäftlich vertritt, indem er z. B.

  • Anträge auf Rente und Sozialleistungen ausfüllt
  • die Post erledigt
  • die Steuererklärung macht
  • Vermögens- und Verschuldungsfragen klärt
  • Sie bei persönlichen Angelegenheiten wie der Pflege vertritt
  • Gesundheitsfürsorge leistet
  • über Ihren Aufenthalt bestimmt: 24-Stunden-Pflege oder Umzug ins Pflegeheim?

Wann ist es sinnvoll, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auszustellen?

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht schließen sich aus. Besorgte Frau neben komatösem Mann mit PatientenverfügungBestimmte vertraute Menschen sollen rechtsverbindlich für Sie entscheiden, z. B., wenn es um die Organisation Ihrer Pflege zu Hause in München geht? Ermächtigen Sie diese per Vorsorgevollmacht dazu. Ist diese Vollmacht erteilt, darf kein Betreuer mehr eingesetzt werden. Im Ausnahmefall kann die Ausstellung beider Dokumente sinnvoll sein, etwa, wenn der Bevollmächtigte seine Meinung ändert oder seiner Verantwortung aus anderen Gründen nicht nachkommt. Jetzt besteht für das Betreuungsgericht akuter Handlungsbedarf: Es muss einen gesetzlichen Betreuer finden! Haben Sie per Betreuungsverfügung eine zweite Person als Wunschbetreuer benannt, besteht die Chance, dass das Betreuungsgericht Ihrem Vorschlag folgt. Besser jedoch: In der Vorsorgevollmacht direkt festzulegen, wer einspringt, falls Ihr Bevollmächtigter ausfällt!

Wie hängen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zusammen?

Jeder Patient hat das Recht, für den Fall von Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder hohem Alter Vorkehrungen zu treffen. Mit einer Patientenverfügung  treffen Sie Vorsorge, welche konkreten pflegerischen oder ärztlichen Maßnahmen durch Sie gewünscht sind. Der Patientenverfügung kommt vor allem am Lebensende besondere Bedeutung zu, weil sie klärt, welche medizinischen Maßnahmen – wie Sondenernährung oder künstliche Beatmung – dann unterbleiben sollen. Weil die Anweisungen in der Patientenverfügung im Ernstfall durch einen gesetzlichen Vertreter umzusetzen sind, sollte die Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden, damit der Patientenwille sicher umgesetzt wird. Fehlt dieser gesetzliche Vertreter, entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer in Gesundheitsfragen.

Warum sollte ich jetzt Vorsorge treffen?

Jeder von uns kann jederzeit in die Situation geraten, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Grund genug, sich eingehend mit folgenden Fragen zu befassen:

  • Wie findet mein Wille Gehör, wenn andere für mich entscheiden?
  • Wer kümmert sich um meine Finanzen und Behördengänge?
  • Wie wird meine ärztliche Versorgung geregelt?
  • Wer entscheidet bei Operationen?
  • Wer sucht einen Platz im Pflegeheim für mich?
  • Wer organisiert ambulante Hilfe bzw. gute 24-Stunden-Pflege?

Ehepartner, Kinder und Angehörige können Ihnen dann zur Seite stehen. Aber damit diese für Sie entscheiden können, müssen Sie Vorkehrungen für die Zukunft treffen. Mit Betreuungsverfügung und vor allem Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre Interessen am besten vertritt – rechtsverbindlich und in Ihrem Sinne!

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