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- langjährige Kooperationspartner in der Pflegevermittlung
Senioren-WG als Alternative zum Pflegeheim: gemeinsam statt einsam!
„Nicht länger allein leben, aber bloß nicht ins Altersheim!“, lautet das Credo von Senioren auf der Suche nach alternativen Wohnformen. Nicht wenige entscheiden sich für eine Senioren-WG. Schließlich funktioniert das Modell Wohngemeinschaft nicht nur bei Studenten, sondern auch im Alter. Aber welche Möglichkeiten eröffnen sich dabei? Und wie findet oder gründet man eine Senioren-WG?
Was ist eine Senioren-WG?
Senioren-WG gründen? So geht es
Wie finanziert sich eine Senioren-WG?
Was ist eine Senioren-WG?
Ein Haus, eine Wohnung, aber jeder hat sein eigenes Reich – aus einem oder mehreren Zimmern. Hinzu kommen Gemeinschaftsräume, in denen man sich begegnet und gemeinsame Aktivitäten plant. Auch Bereiche wie Küche, Bad, Garten oder Balkon nutzen die Bewohner oft gemeinsam. Dabei ist WG nicht gleich WG: Neben ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus rüstigen Senioren mit geringerem Pflegebedarf gibt es auch Pflege-WGs und Demenz-WGs für Menschen mit erhöhten Pflegebedarf. Was eine Senioren-WG ausmacht, legt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fest. Pflege-WGs sind zumeist nicht privat organisiert, sondern an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen – mit Trägern wie z. B. Caritas oder Diakonie.
Leben in der Senioren-WG: Worauf kommt es dabei an?
Das Senioren-WG-Konzept fußt auf der Idee, maximal selbstbestimmtes Leben mit den Vorteilen gemeinsamen Wohnens unter gleichgesinnten Menschen einer Generation zu verbinden. Wie erfolgreich und harmonisch dies gelingt, hängt nicht zuletzt von jedem einzelnen Bewohner ab, der jeweils seine Eigenarten, Vorlieben und Ansprüche mit- und einbringt. Freie Wohngemeinschaften sind demokratisch organisiert: Kosten wie Miete, Strom, Wasser, Heizung oder Rundfunkgebühren werden auf die Senioren verteilt oder – sofern Wohnung oder WG-Zimmer eigene Zähler haben, nach tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
Für wen eignet sich eine Pflege-WG?
Für Senioren, die intensivere pflegerische Betreuung und/oder Beaufsichtigung benötigen, gibt es besondere Pflege-Wohngemeinschaften und Demenz-WGs. Eine Alternative zum Pflegeheim? Neben der Möglichkeit, mit Gleichaltrigen zu leben und gemeinsam von Unterstützung zu profitieren, müssen diese pflegebedürftigen Senioren – anders als z. B. im Altenheim-Doppelzimmer – nicht auf die Privatsphäre der eigenen vier Wände verzichten. Warum sind Senioren mit Demenz und erhöhtem Pflegebedarf trotzdem in einer durch einen Träger verwalteten Wohngemeinschaft oft besser aufgehoben? Die Fähigkeit stark Pflegebedürftiger und Menschen mit der Diagnose Demenz, eigenständig bzw. selbstverantwortlich zu handeln, leidet in dem Maße, in dem sich körperlich-geistige Defizite verschärfen. Insofern profitieren solche Senioren in stationären, an eine Pflegeeinrichtung angegliederten Wohngemeinschaften davon, dass deren Träger weitreichend die Organisation des Alltags übernimmt. Auch die Regeln für das Zusammenleben legt der Träger fest – und bestimmt auch darüber, wer in die Pflege-WG oder Demenz-WG einzieht.
Wie verlaufen Entscheidungsprozesse in der Senioren-WG?
Dazu formen die Bewohner ein so genanntes Gremium der Selbstbestimmung,in dem nicht nur die Mieter, sondern auch deren Angehörige vertreten sind. Ein Gremium, das z. B. entscheidet, welcher ambulante Pflegedienst die Pflege übernehmen soll. Oder welche Präsenzkraft bestellt wird, die sich um Organisation, Verwaltung und hauswirtschaftliche Unterstützung kümmert – indem sie z. B. den Besuch kultureller Veranstaltungen organisiert, die das Leben in der Gemeinschaft bereichern. Diese Präsenzkraft ist durch die Bewohner gemeinschaftlich zu beauftragen und bei der Pflegekasse zu benennen. Für psychosoziale und sonstige, individuell vereinbarte Betreuungsleistungen hingegen wird eine spezielle Betreuungskraft engagiert. Darüber hinaus wird beschlossen, welche haushaltsnahen Dienstleistungen wie Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder Gärtner von außen bezogen werden sollen.
Welche Vorteile und Herausforderungen erwarten Sie?
Zentraler Pluspunkt, wenn Sie in einer Senioren-WG leben? Sie entscheiden weiter autonom. Lust auf Gesellschaft? Prinzipiell ist immer jemand da. Lieber allein sein? Dann ziehen Sie sich in die Privatheit Ihrer Räumlichkeiten zurück.
Weitere Vorteile einer Senioren-Wohngemeinschaft:
- Gemeinschaft aktiv erleben, z. B. beim gemeinsamen Kochen und Essen
- verfügbare Gegenüber und Mitstreiter, von Spieleabend bis Gesprächsbedarf
- soziales Zusammenleben, in dem einer auf den anderen achtgibt
- Erhöhung des Lebensstandards, weil das WG-Leben Kosten spart
- Dienstleistungen für Haushalt, Pflege und Betreuung bedarfsgerecht buchen
- jemand, der sich um Zimmerpflanzen und Haustiere kümmert, wenn Sie verreisen
- regelmäßiger Kontakt zu anderen gibt neue Denkanstöße – eine Bereicherung
Herausforderungen einer Senioren-Wohngemeinschaft:
- Disharmonie/Konflikte aufgrund divergierender Interessenlagen
- Chemie und/oder Alterszusammensetzung der Bewohner stimmen nicht
- seniorengerechte, barrierefreies Objekt trotz angespannter Marktlage finden
Vor der Gründung einer Senioren-WG: Was sollten Sie bedenken?
Woran erkennen Sie ein gelungenes Wohnprojekt, bei dem die Vorteile die Nachteile klar überwiegen? Nicht zuletzt an der sorgfältigen Planung im Vorfeld! Denn wo es menschelt, sind unterschiedlichste Konflikte vorprogrammiert. Wer bei der Gründung einer Senioren-WG vorausdenkt, vermeidet viele davon im Vorfeld. Jeder kann eine Wohngemeinschaft gründen, Wohnraum zur Miete organisieren, sich in solchen einkaufen – und Mitglieder mit derselben Wellenlänge suchen. Gut, wenn die Gegend, in der das Objekt liegt, attraktiv ist, und zwar hinsichtlich
- Freizeitgestaltung
- barrierefreier ÖPNV-Haltestellen
- Einkaufsmöglichkeiten
- Grünanlagen
- Cafés
- Verfügbarkeit niedergelassener Ärzte/Apotheken
Welche rechtlichen Regelungen sollten Senioren-WG-Gründer kennen?
Die rechtliche Zuständigkeit beim Thema Senioren-WG liegt bei den Ländern. In Bayern bildet das Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG) die entsprechende Grundlage. Bei der Gründung einer ambulant betreuten Senioren-WG ist eine Vielzahl an Verträgen und Vereinbarungen zu schließen, wie:
- Mietvertrag WG-Zimmer bzw. WG-Wohnung
- Vertrag über Leistungen der Präsenzkraft
- Vertrag über Leistungen der Betreuungskraft
- Vertrag mit dem Pflegedienst
- WG-Satzung bzw. Gremiumsvereinbarung
Wer dies versäumt, riskiert z. B., dass Kranken- und Pflegekassen Leistungen verweigern – und Konflikte ggf. aufwändig gerichtlich zu klären sind: Beispielsweise lehnte es die AOK Bayern ab, für häusliche Krankenpflege aufzukommen. Deren Argument: Um medizinische Leistungen wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder Blutzucker messen zu erbringen, brauche es keinen Pflegedienst – dies könne auch die Präsenzkraft übernehmen. Das Sozialgericht Landshut jedoch verpflichtete die AOK zur Zahlung – ein Urteil, das durch das Landessozialgericht München bestätigt wurde. Gerichtsstreitigkeiten, die zeigen, dass sich gesetzliche Regelungen und Vorgaben zum Modell der Senioren-WG erst im Bewusstsein – auch der Kranken- und Pflegekassen – etablieren müssen.
Was ist bei der Vertragsgestaltung zu Unterstützungsleistungen zu bedenken?
Was folgt daraus? Dass es wichtig ist, im Vertrag klar zu formulieren, dass weder Präsenzkraft noch Betreuungskraft Aufgaben der Pflege bzw. ambulanter Pflegedienste übernimmt. Außerdem sollte im Vertrag über Betreuungs- und Unterstützungsleistungen ausdrücklich stehen, dass die Seniorenwohngruppe (als Gremium) der Auftraggeber ist – andernfalls haben deren Bewohner keinen Anspruch auf Wohngruppenzuschlag. Zusätzlich zu Verträgen durch das Gremium der Senioren-WG sollte jeder einzelne Mitbewohner einen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen. Der Vertrag mit dem selbst gewählten Pflegedienst wird ebenfalls durch jeden Bewohner separat geschlossen.
Wann gilt eine Wohngemeinschaft offiziell als anerkannte Senioren-WG?
Eine Senioren-WG wird als solche offiziell anerkannt, wenn sie diese Punkte erfüllt:
- die Selbstbestimmung der Bewohner bleibt erhalten
- Pflege- und Betreuungsdienst, Leistungsart- und Umfang sind frei wählbar
- Betreuungs- und Pflegedienst dürfen nicht in der WG selbst sitzen
- die ambulant betreute WG ist nicht Teil einer stationären Einrichtung
- ein WG-Anbieter darf maximal zwei WGs in direkter Nachbarschaft betreiben
- in der Senioren-WG wohnen insgesamt mindestens drei Menschen
- mindestens zwei, aber höchstens zwölf davon sind pflege- oder betreuungsbedürftig
Die Senioren-WG zählt zu den alternativen, vergleichsweise neuen Formen der Altenpflege. Damit Krankenkasse bzw. Pflegekasse Leistungen gewähren, sollten Sie bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass alle Leistungen in den jeweiligen Einzelverträgen klar erkennbar voneinander abgegrenzt sind. Nur eine Senioren-WG, die die rechtlichen Vorgaben an dieses Wohnmodell erfüllt, erhält entsprechende Leistungen.
Einziehen statt selbst Gründen: Wie finden Sie eine Senioren-WG?
Auf der Suche nach einer Pflege-WG bzw. Senioren-WG können Pflegestützpunkte, aber auch ambulante Pflegedienste, die schon Pflege-WGs betreuen, helfen. Doch suchen Sie nicht nur im unmittelbaren Umfeld, sondern geben Sie auch Wohnstammtischen und Plattformen alternativer Wohnformen eine Chance – Sie könnten interessante Menschen mit ähnlichen Zielen kennenlernen!
Wie finanziert sich eine Senioren-WG?
Wie bei der Betreuung im eigenen Zuhause sind natürlich nicht alle Kosten selbst zu tragen. Klar, Miete und Verpflegung fallen als Eigenanteil an, dennoch gibt es Möglichkeiten, Zuschüsse von der Pflegeversicherung zu erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium führt Tipps zur Finanzierung von alternativen Wohnformen im Alter auf der Webseite auf. Das Wichtigste lesen Sie hier in Kürze:
Welche Leistungen gewährt die Pflegeversicherung?
Pflegebedürftige WG-Bewohner mit Pflegegrad, die Anspruch auf Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen und/oder den Entlastungsbetrag haben, können einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich (oder bei Pflegegrad 1 ausschließlich diesen) gem. § 38a SGB XI erhalten. Der Wohngruppenzuschlag ist quasi das Pendant zum so genannten Entlastungsbetrag, der bei häuslicher Pflege zu Hause in München gezahlt wird: Er ist vorgesehen, um die gemeinschaftlich organisierte Präsenzkraft zu bezahlen. Senioren mit Anspruch auf Wohngruppenzuschlag können bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe außerdem eine einmalige Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Bewohner, maximal 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft für die altersgerechte, barrierearme Umgestaltung erhalten. Hier heißt es, zügig tätig zu werden: Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, haben die WG-Mitglieder ein Jahr Zeit, um diese Mittel zu beantragen. Sie sind aktiver WG-Gründer? Dass manche Pflegekasse solche Leistungen oft noch zögernd gewährt, scheint der Neuheit dieses Wohnmodells geschuldet: In einer Senioren-WG sei es nicht vorgesehen, dass sich Bewohner aktiv bei der Gründung einbrächten – so ein nicht selten gehörter Ablehnungsgrund.
Wie finanzieren Sie den barrierefreien Umbau?
Inhaber eines Pflegegrades können – zusätzlich zur Anschubfinanzierung – auf Antrag pro Kopf bis zu 4.000 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten, um die häusliche Pflege in Wohnung oder Haus zu realisieren. Eine WG aus mehreren Anspruchsberechtigten kann in den Genuss von maximal 16.000 Euro kommen. Sie sind mehr als vier Bewohner? Die Gesamtsumme anteilig auf alle Bewohner aufzuteilen, ist möglich – und einzusetzen, um z. B. Türen rollstuhlgerecht zu verbreitern, das Bad barrierefrei umzubauen oder einen Treppenlift zu installieren. Und verändert sich die Pflegesituation, gibt es diese Beträge bei Notwendigkeit neuer Maßnahmen erneut.
Wie wird Betreuung & Pflege in einer Senioren-WG organisiert?
Bei frei organisierten Senioren-Wohngemeinschaften orientiert sich die Versorgung am tatsächlichen Hilfebedarf ihrer Mitglieder: Hilfe- und Pflegeleistungen externer ambulanter Dienstleister wie ambulanter Pflegedienst , Hausnotrufdienst (z. B., des Deutschen Roten Kreuzes) unterstützen maßgeschneidert. Dazu schließen interessierte Bewohner Einzelverträge ihrer Wahl. Die – oben bereits erwähnten – Präsenzkräfte lassen sich über die Betreuungspauschale der Bewohner abrechnen (bei der Betreuungspauschale handelt es sich um einen solidarischen Beitrag, den alle Bewohner entrichten müssen). Gleichzeitig ist es möglich, dass auch Angehörige oder andere Bezugspersonen Leistungen erbringen – für das einzelne WG-Mitglied oder die ganze Wohngemeinschaft. Einigt man sich auf bestimmte Anbieter ambulanter Dienste, können die Leistungsansprüche aller Bewohner auch zusammengelegt werden – „Poolen“ genannt. So können Pflege- und Betreuungsleistungen aber auch hauswirtschaftliche Versorgung gem. § 36 Abs. 1 SGB XI von Bewohnern gemeinsam als Sachleistung genutzt werden. Die Wohngemeinschaft ist nicht privat organisiert, sondern in Trägerhand? Dann sind die Dienstleistungen dieses Trägers – z. B. hauswirtschaftliche und grundpflegerische Tätigkeiten – abzunehmen.
24-h-Pflege und Senioren-WG – wie passt das zusammen?
Ihre Suche nach Gleichgesinnten war erfolgreich – aber wer soll Ihre neue Senioren-WG künftig mit seinen Dienstleistungen unterstützen? Was viele nicht wissen: Es muss nicht immer ein externer Dienstleister sein! Betreuungsperson, Pflegeperson und Haushaltshilfe können auch direkt mit Ihnen in die WG einziehen – für 24-Stunden-Pflege in München. Eine 24-Stunden-Pflegekraft kann eine solche fürsorgliche Unterstützung sein. Die Kosten der 24-Stunden-Pflege sind – im Vergleich zum Pflegeheim, aber auch manchen externen Dienstleistern – bezahlbar. So erbringt jemand, den Sie im Laufe der Zeit immer besser kennenlernen, die Betreuungsleistungen – und lebt dazu mit Ihnen in der WG, unter Ihrem Dach. Fast wie früher daheim, oder?