Pflegeeinrichtung
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  • langjährige Kooperationspartner in der Pflegevermittlung

Pflegeeinrichtung oder daheim betreut werden? Gut informiert entscheiden

Ins Pflegeheim umziehen: Niemals – oder? Wenn es daheim nicht mehr geht, scheint vollstationäre Pflege die letzte Option zu sein. Denn oft kann kein Angehöriger Pflege und Betreuung übernehmen – Berufstätigkeit, Zeitmangel oder weit entfernter Wohnort lassen dies nicht zu. Welche weiteren Gründe sprechen für den Wechsel in eine Pflegeeinrichtung? Ist häusliche 24-Stunden-Pflege in München eine Alternative? Und wie finden Sie das beste Pflegeheim?

Was umfasst der Begriff stationäre Pflege & was nicht?

Wer pflegebedürftig ist, kann auf zwei Versorgungsbausteine vertrauen – häusliche bzw. ambulante und stationäre Pflege. Neben vollstationärer Versorgung stehen teilstationäre Versorgung in Form von Tagespflege oder Nachtpflege sowie stationäre Kurzzeitpflege zur Verfügung. Bei Pflegebedürftigkeit können Betroffene aus unterschiedlichsten Einrichtungen wählen, deren Leistungsangebot auf individuelle Wünsche und Erfordernisse, z. B. hinsichtlich medizinischer Versorgung, eingestellt ist – von Altenheim bis Seniorenresidenz. Doch anders als fälschlich oft angenommen, ist vollstationäre Pflege nicht Aufgabe von Krankenhaus, Rehaklinik oder Wohnanlagen für Behinderte.

Welche Formen der stationären Altenpflege gibt es?

  • teilstationäre Pflegeangebote wie Tagespflege  und Nachtpflege. Senioren, die diese teilstationäre Versorgung nutzen, halten sich nur zeitweise in einer Pflegeeinrichtung auf, weil ihr Lebensmittelpunkt zuhause liegt.
  • vollstationäre Pflege im Pflegeheim: Müssen sie im Krankenhaus behandelt werden, springt vollstationäre Kurzzeitpflege anschließend bis zur Genesung und Entlassung nach Hause ein. Oder auch so lange, bis ein fester Platz im Pflegeheim gefunden oder häusliche 24-Stunden-Pflege organisiert ist.

Welche Pflegeeinrichtung für wen?

Senioren beim Mobilisationskurs im PflegeheimPflegeheim, Seniorenheim, Seniorenwohnheim – hinter jedem Begriff stecken Angebote mit spezifischer Zielsetzung. In Seniorenwohnheim oder Seniorenwohnanlage zu leben, heißt relativ eigenständig zu bleiben und zu wirtschaften, aber ohne von Unterstützung abgeschnitten zu sein: Im Bedarfsfall ist pflegerische Hilfe zeitnah verfügbar. Bad und Küche stehen dem Bewohner zur exklusiven Nutzung zur Verfügung. Wer nicht mehr selbst kochen kann oder möchte, nutzt das Speiseangebot in Gemeinschaftsbereichen, die auch Orte der Begegnung ist. Betreutes Wohnen in Seniorenheim-Apartments dagegen richtet sich an Menschen, die zwar (noch) nicht pflegebedürftig sind, aber ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können. Auch für pflegerische Betreuung ist hier gesorgt. Auf Pflegebedürftige, die ins Pflegeheim umziehen, warten ein Einzelzimmer oder ein Platz im Doppelzimmer; einige wenige Möbel dürfen mitgebracht werden. Pflegeheime bieten ein Komplettpaket aus Pflege, Versorgung und Betreuung. Oft befinden sich vergleichsweise eigenständiges Seniorenwohnen und Pflegeheim unter einem Dach. Tritt der Pflegefall ein, gelingt der Wechsel vom Seniorenapartment in ein Pflegezimmer unkomplizierter. Unheilbar Kranke und Sterbende begleitet palliative Hospiz-Versorgung auf dem letzten Weg.

Leistungen von Pflegeeinrichtungen

Älteres Ehepaar kalkuliert die Kosten für eine PflegeeinrichtungPflegeheim ist nicht gleich Pflegeheim: Jede Einrichtung bietet verschiedene Services und unterschiedliche Ausstattung. Das beginnt beim Aufbau des Gebäudes und der Aufteilung der Zimmer und endet bei der Organisation der pflegerischen Dienstleistungen und der angebotenen Freizeitaktivitäten. Das sollten Sie wissen.

Wie ist medizinische Versorgung in der Pflegeeinrichtung sichergestellt?

Individuelle Situation, Gesundheitszustand und Bedürfnisse des alten Menschen sollten über die Wahl der Pflegeeinrichtung bestimmen. Medizinische Versorgung ist – genauso wie die ambulante Versorgung durch Hausarzt und Fachärzte – auch im Pflegeheim bei freier Arztwahl sichergestellt. Dazu schließt die stationäre Pflegeeinrichtung Kooperationsverträge mit niedergelassenen Praxen und Apotheken. Nur, wenn solche Kooperation nicht gelingt, darf ein Pflegeheim eigene Ärzte beschäftigen, die Facharzt oder Hausarzt ersetzen, aber deren Behandlungen nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Gegenüber der Pflegeversicherung müssen Pflegeheime die ordnungsgemäße Organisation ärztlicher und medikamentöser Versorgung nachweisen:

  • Wie oft kommen Ärzte zur Visite ins Haus?
  • Wie ist ihre Rufbereitschaft geregelt?
  • Wie ist die Versorgung nach 22 Uhr und am Wochenende sichergestellt?
  • Mit welchem Hospiz wird kooperiert?

Damit Betroffene hier gezielt vergleichen können, muss jedes Pflegeheim solche Informationen in verständlicher Form transparent machen – z. B. im Internet.

Wer sorgt für Betreuung und Aktivierung in einer Pflegeeinrichtung?

Ärztin hilft Pflegeheimbewohner aus dem BettNeben einer auf die Pflegebedürftigkeit abgestimmten Versorgung hat jeder Nutzer einer vollstationären oder teilstationären Einrichtung Anspruch auf Betreuung und Aktivierung. Deren Ziel: Zuwendung zu geben sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Austausch mit anderen zu befördern. Leistungen, die die Pflegeversicherung trägt und die in der Pflegeeinrichtung durch speziell dafür ausgebildete Betreuungskräfte erbracht werden.

Persönliche Anforderungen an die Pflegeeinrichtung

Das neue Zuhause sollte persönliche Wünsche maximal berücksichtigen! Auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung? Nehmen Sie folgende Kriterien genau in den Blick:

  • Zimmergröße und -ausstattung
  • Speiseplan
  • Pflegeangebot
  • Zusatzangebote
  • Ort/Lage der Einrichtung
  • Kosten

Auch wenn Hochglanzprospekte einen ersten Eindruck verschaffen: Besuchen Sie jede Pflegeeinrichtung besser persönlich, um Antworten auf sämtliche Fragen zu erhalten. Interessiert an einer Zweitmeinung? Lassen Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens zum Gesprächstermin begleiten. Ein Pflegeheim ist in der inneren Wahl? Um ganz sicherzugehen, sollten Sie dort probewohnen. Bei Einrichtungen, die ein Probewohnen ablehnen, ist Skepsis angezeigt.

Wo erhalten Sie objektive Informationen zu Leistungen, Kosten und Heimbewertungen?

Die so genannte Weiße Liste, gefördert durch Bundesjustizministerium, Bertelsmann Stiftung und die Dachverbände von Patienten- und Verbraucherorganisationen, ist ein Projekt, das auch eine Checkliste mit Entscheidungskriterien für die Wahl des passenden Pflegeheims beinhaltet. Auch ein Leitfaden des Bundesfamilienministeriums kann bei der Suche nach einem Heimplatz unterstützen. Außerdem existiert seit dem 1.11.2019 ein neues Qualitätsbewertungssystem für Prüfung und Darstellung von Pflegequalität stationärer Pflege; Einzelheiten finden Sie auf der Internetpräsenz des GKV-Spitzenverbands. Qualitätsberichte selbst können Sie einsehen:

Auch Pflegekassen, Pflegestützpunkte und das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Schwerpunkt Pflegeversicherung) beraten zur Pflegeplatzwahl.

Was kostet die Unterbringung im Pflegeheim?

Vollstationäre Pflege ist teurer als ambulante Pflege; sogar häusliche Seniorenbetreuung in München ist günstiger zu haben. Ob Doppelzimmer im einfachen Pflegeheim oder Seniorenresidenz mit Loft und Schwimmbad im Haus: Wo auch immer Sie einziehen – die Pflegeversicherung beteiligt sich mit Pauschalen an den Kosten für Betreuung, Grundpflege und medizinische Behandlungspflege. Zumeist sind diese Pauschalen nicht kostendeckend, weshalb die Differenz als Eigenanteil zu leisten ist. Gewusst? Ob Pflegegrad 2 oder 5 – Patienten derselben Einrichtung zahlen stets denselben Eigenanteil. Kann der Eigenanteil nicht aus Rente und Vermögen bestritten werden, zieht man Ehepartner, Kinder und deren Ehepartner heran. Vorausgesetzt, ihr Bruttoeinkommen überschreitet 100.000 Euro pro Jahr. Erst, wenn kein Unterhaltspflichtiger zahlen kann, leistet das Sozialamt.

Wieviel zahlt die Pflegeversicherung bei Heimunterbringung?

Monatlich zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für reine Pflegekosten bei

  • Pflegegrad 1: 125 Euro, sog. Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Gibt es auch Pflegesachleistungen? Nein, denn Leistungen häuslicher Pflege wie Pflegesachleistungen (z. B. zur Bezahlung eines Pflegedienstes), Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und vollstationäre Pflege schließen sich aus. Ausnahme: Der Pflegebedürftige wird regelmäßig, etwa am Wochenende, auch zu Hause gepflegt.

Welche weiteren Finanzierungshilfen gibt es bei vollstationärer Pflege?

Kost und Logis (Hotelkosten) mit Unterkunft, Verpflegung und Zimmerreinigung sind vom Pflegebedürftige gem. § 87 SGB XI selbst zu zahlen (als so genannter Eigenanteil). Außerdem kommen Investitionskosten hinzu, durch die jeder Heimbewohner am Betrieb seiner Pflegeeinrichtung – wie Gebäudeinstandhaltung oder Gartenpflege – beteiligt wird. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern helfen Senioren mit geringem Einkommen durch Pflegewohngeld bei der Zahlung des Investitionskostenzuschusses. In Bayern unterstützt das Landespflegegeld gem. BayLPflGG Pflegebedürftige seit 2018 zusätzlich: Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhält so auf Antrag 1.000 Euro jährlich – anrechnungsfrei und zusätzlich zur Pflegekassenleistung. Mehr dazu? In unserem Ratgeber zum Thema Landespflegegeld Bayern.

Daheim oder Pflegeheim: Eine Entscheidungshilfe für und gegen diese Pflegeformen

So verschiedenen die Menschen sind, so unterschiedlich möchte jeder Einzelne im Alter betreut werden: Bei der Entscheidung für oder gegen eine Pflegeeinrichtung gibt es deshalb nicht nur Schwarz und Weiß – diese Argumente helfen, die richtige Betreuung zu finden.

Lieber daheim! Diese Argumente nennen Betroffene für häusliche Pflege

Nicht für jeden Menschen ist eine Unterbringung im Pflegeheim die beste Lösung. Welche Rahmenbedingungen und Gründe aus Betroffenensicht für einen Umzug ins Pflegeheim ausschlaggebend sein können, untersuchte eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige wurden befragt – und ausschließlich Personen ab 50 Jahren, die besondere Relevanz des Themas für diese Altersgruppe voraussetzend. Vor die Wahl „Pflegeheim oder Pflege zuhause?“ gestellt, favorisierten 70 Prozent der Befragten die häusliche Pflege durch einen vertrauten Familienangehörigen.

Die häufigsten Gründe dafür

  • Beibehaltung von Eigenständigkeit
  • Verbleiben in der bekannten Umgebung
  • persönliche liebevolle Pflege statt Pflege durch fremde Hände
  • Aufrechterhaltung bisheriger sozialer Kontakte

Seltener genannt wurde(n)

  • negative Grundhaltung gegenüber Pflegeeinrichtungen
  • finanzielle Gründe (Rente und Pflegeversicherung decken Pflegeheimkosten nicht ab)

Nach dem Wechsel ins Pflegeheim tauchten bei Einigen finanzielle Probleme auf: Reichte das Einkommen vor dem Wechsel ins Pflegeheim zum Lebensunterhalt aus, klafften nach dem Umzug Versorgungslücken, so dass Angehörige zusätzliche Pflegekosten übernehmen mussten. Wer angab, häusliche Pflege durch Familie und ambulante Pflegedienste realisieren zu wollen, rechnete damit, dass sich die Pflege durch Familienmitglieder durchaus Schwierigkeiten ergeben können. Für solche Notfälle verwiesen diese Befragten jedoch auf die Möglichkeit der Unterstützung durch eine externe Pflegekraft. Im Vergleich zur Heimunterbringung ist häusliche 24-Stunden-Pflege ungleich preiswerter – hier finden Sie die Kosten der 24-Stunden-Pflege , inklusive eines Kostenvergleichs mit anderen Pflegemöglichkeiten.

Lieber im Heim! Was für eine Pflegeeinrichtung sprechen kann

Pflegeheimbewohner treffen sich im AufenthaltsraumWer die Betreuung im Pflegeheim oder Varianten wie betreutes Wohnen oder Senioren-WGs favorisierte, argumentierte mit

  • dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten
  • dem Kontakt zu Gleichaltrigen ähnlicher Lebens- und Interessenlage
  • Freizeitangeboten, geistigem Fitbleiben
  • medizinischer Versorgung, permanenter Hilfe, professioneller Pflege
  • der Unmöglichkeit, häusliche Pflege durch Angehörige zu realisieren
  • dem Wunsch, Angehörigen nicht zur Last zu fallen

Zentrale Entscheidungsgrundlage jedoch bildet die gesundheitliche Situation: So zeigt die Studie, dass vor dem Umzug ins Pflegeheim oft immense Beeinträchtigungen, besonders durch organische sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen, aber auch Demenz bestehen, die in eine Pflegestufe münden. Verschlechtert sich der Krankheitsverlauf (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, zunehmende Stürze, Demenz etc.) dramatisch, bleibt für situative Anpassungen wie altersgerechten Umbau der Wohnung oder Ausweitung der Betreuung keine Zeit: So wird der Umzug ins Pflegeheim kurzfristig erforderlich.

Persönliche Betreuung daheim: Machbar – dank 24-h-Pflegekraft!

In der Pflege durch Angehörige prägen körperliche und seelische Überlastung sowie unzureichende Betreuung oft den Alltag. Defizite, die auch der tägliche Besuch ambulanter Pflegedienste nicht kompensiert. Im Rahmen der Studie befragte Senioren und Angehörige dagegen, die die häusliche Pflege in die Hände einer externen, persönlichen Pflegekraft aus dem Ausland legen, glauben: Diese Pflegekräfte schließen Lücken, weil sie verhindern, dass alte Menschen mangels sozialer Kontakte vereinsamen. 24-Stunden-Betreuung gewährleistet eine kontinuierliche, liebevolle und persönliche Betreuung. Und während Pflege durch die Familie das Verhältnis zwischen betreuendem Angehörigen und Pflegebedürftigem zuweilen auf eine harte Probe stellt, ist dies bei 24-h-Pflege nicht zu befürchten: Diese Betreuerinnen pflegen fürsorglich, aber mit der nötigen professionellen Distanz. Übrigens: Häusliche Pflege und stationäre Versorgung sind keine konkurrierenden Pflegeformen. Dem Grundsatz ambulant vor stationär folgend, geht Pflege daheim vielmehr oft unausweichlicher, vollstationärer Betreuung voraus – und zwar dann, wenn die Pflegebedürftigkeit so schwer und der Zustand so ernst ist, dass ambulanter Pflegedienst, 24-Stunden-Betreuung und Angehörige die Pflege mit vereinten Kräften nicht mehr schaffen.

Was sind zwingende Gründe für den Umzug ins Pflegeheim?

Vollstationäre Pflege ist dann das Beste für den Betroffenen, wenn ambulante Pflege nicht mehr möglich ist. Bei der Entscheidung, ob eine so genannte Heimbedürftigkeit vorliegt, weil häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich sind, unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

Zwingende Gründe für einen Umzug ins Pflegeheim sind:

  • es gibt keine Pflegeperson[/list_item]
  • die Pflegeperson ist überfordert[/list_item]
  • mögliche Pflegepersonen möchten nicht pflegen[/list_item]
  • der Pflegebedürftige verwahrlost[/list_item]
  • der Pflegebedürftige gefährdet sich selbst oder andere[/list_item]

Was tun, wenn der Betroffene nicht ins Pflegeheim möchte?

Alle Versuche, Ihr Familienmitglied umzustimmen, sind gescheitert – was jetzt? Einfach ins Auto setzen und zu einer Einrichtung fahren? Oder dem Wunsch von Mutter, Vater oder pflegebedürftigem Partner nachgeben, in den vertrauten vier Wänden zu bleiben? Ersteres ist Freiheitsentziehung gem. § 1906 Abs.1 BGB, Letzteres nicht verantwortbar. Für eine zwangsweise Unterbringung gem. PsychKGesetz muss der Betroffene eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Hohe Hürden, denn darüber entscheidet ein Richter nach vorheriger Anhörung des Betroffenen.

Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht & Patientenverfügung Klarheit zu Pflegeeinrichtungen schaffen

Kann ein Betroffener nicht mehr für sich selbst entscheiden, kann das Vormundschaftsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen (das Konzept der Entmündigung gibt es nicht mehr). Leider haben solche Rechtspfleger fast immer zahlreiche Betreute: Auf Antrag können auch nahe Angehörige Betreuer sein. Allerdings ist eine gerichtliche Betreuerbestellung stets nachrangig. Sie kommt nur infrage, wenn es keine gültige Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt: Lassen Sie sich eine Vollmacht erteilen, solange Ihr Angehöriger noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Kurz: Handeln Sie planvoll und rechtzeitig – im Sinne des pflegebedürftigen Menschen.

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