Betreutes Wohnen
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Betreutes Wohnen: selbstständig, aktiv, sicher versorgt?

Selbstständig und selbstbestimmt leben, aber bei Bedarf auf Hilfe zurückgreifen können: Dafür steht betreutes Wohnen. Doch nicht für alle Senioren ist diese Wohnform sinnvoll oder eine gute Alternative zu Pflegeheim oder häuslicher 24-Stunden-Pflege in München. Wie funktioniert betreutes Wohnen, was bietet es? Und wie wählen Sie die passende Einrichtung aus?

Was ist betreutes Wohnen?

Seniorengruppe spielt im Aufenthaltsraum einer betreuten WohneinrichtungBetreutes Wohnen, seniorengerechtes Wohnen oder Wohnen plus – synonyme Begriffe, hinter denen sich folgendes Konzept verbirgt: Wer in eine solche betreute Einrichtung bzw. Seniorenwohnanlage umzieht, entscheidet sich für eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung – mit der Möglichkeit, neben festen Grundleistungen zahlreiche Serviceleistungen wie Essen auf Rädern, Reinigungsservice oder pflegerische Betreuung durch ambulante Pflegedienste flexibel zuzubuchen. Eine Idee, die die Vorteile, weiter in einer eigenen Wohnung zu leben, mit der Sicherheit einer Versorgungseinrichtung verbindet.

Welche Voraussetzungen sollten Senioren für betreutes Wohnen erfüllen?

Wenn Sie – in gewissen Grenzen – zu eigenständiger Haushaltsführung in der Lage sind, erfüllen Sie die Hauptvoraussetzung für betreutes Wohnen. Sprich, Sie sind noch rüstig genug, um mit geringfügiger Unterstützung zurechtzukommen. Sie sind außerdem gesellig und gern unter Menschen? Ebenfalls ideal, denn viele Einrichtungen bieten ihren Bewohnern in Gemeinschaftsräumen, aber auch außerhalb der Anlage, ein Freizeit-, Ausflugs- und Veranstaltungsangebot. Für eine möglichst homogene Zusammensetzung – durch Bewohner mit ähnlichen Interessen – setzen manche Einrichtungen ein Mindestalter voraus.

Warum ziehen Senioren in betreutes Wohnen?

Älterer Herr serviert selbstgekochtes Essen in seiner betreuten WohneinrichtungDas meistgehörte Pro-Argument: Ich möchte autonom bleiben, aber bei Bedarf alles haben, was ich brauche – und im Notfall sicher versorgt sein. Besonders, wenn Angehörige zu weit entfernt wohnen, um regelmäßig zu unterstützen. Der Punkt, in einer Hausgemeinschaft von Gleichaltrigen mit ähnlichen Interessen zu leben und Freizeitprogramme zu nutzen, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: Alleinstehende finden dort Anschluss – als Mittel gegen Einsamkeit im Alter. Darüber hinaus punkten solche Anlagen mit Barrierefreiheit – unschätzbar bei abnehmender Bewegungsfähigkeit ; ein Aufzug gehört zum Standard. Auch sonst macht das Serviceangebot vieles leichter: Wer nicht mehr kochen will, kann seine Verpflegung zubuchen. Womit die Chance steigt, sich vollwertig zu ernähren, statt aufgrund der Beschwerlichkeit regelmäßigen Einkaufens und Kochens Kompromisse zulasten der Gesundheit einzugehen. Pflichten wie Treppenreinigung werden nun delegiert – an Hausmeisterdienste oder Reinigungsservices. Im Ernstfall ist schnelle Hilfe durch Pflegedienst, Sozialstation und Hausnotruf verfügbar – ein gutes Gefühl. Betreutes Wohnen stellt rechtzeitig die Weichen für das Wohnen im Alter – bevor Pflegebedürftigkeit eintritt.

Was spricht gegen betreutes Wohnen?

Das über Jahre und Jahrzehnte vertraute Wohnumfeld verlassen? Aus der günstigen Mietwohnung in eine teurere, eventuell sogar kleinere Wohnung umziehen und ab sofort nur noch alte Menschen um sich haben? Eine Aussicht, die für viele Senioren nichts Verlockendes hat. Und wer bisher ein Einfamilienhaus für sich hatte, ist es nicht gewohnt, plötzlich Teil einer Hausgemeinschaft zu sein. Außerdem sehen manche Senioren gar nicht ein, dass sie für Services – sofern diese zum Standard der Anlage gehören – zahlen sollen, obwohl sie diese kaum nutzen. Wenn überhaupt ein Platz im betreuten Wohnen zeitnah verfügbar ist, denn besonders in Metropolen wie München sind die Wartelisten oft lang.

Welche Entscheidungen stehen vor dem Einzug in ein betreutes Wohnprojekt an?

Welche Typen von Einrichtungen gibt es?

Seit sich betreutes Wohnen als Wohnform steigender Nachfrage erfreut, wächst auch die Zahl entsprechender Bau- und Wohnprojekte. Die qualitative und servicebezogene Bandbreite ist sehr unterschiedlich, angefangen bei seniorengerechten Wohnungen im klassischen Wohnungsbau mit einfachem Hausmeisterservice über hotelähnliche Anlagen mit Sauna und Spa bis zu Angeboten mit Pflegeheim-Anschluss. Neben dem sogenannten Hausmeistermodell gibt es betreutes Wohnen mit Ansprechpartner sowie mit oder ohne eigenen sozialen bzw. pflegerischen Dienst – oder als betreutes Wohnen in Anbindung an Betreuungseinrichtungen.

Welche Leistungen bietet betreutes Wohnen?

Allen gemeinsam: Sie bieten keine Rundumversorgung, weshalb sie bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz kaum geeignet sind. Auch unterscheiden sich alle in Bezug darauf, welche Standard- bzw. Grundleistungen und welche zukaufbaren Wahlleistungen möglich sind. Was darunter fällt, ist je nach Einrichtung sehr unterschiedlich. Zum Leistungsspektrum betreuten Wohnens kann gehören:

Ärztin besucht Senior in seiner Wohnung der betreuten Wohneinrichtung

Wohnen & Haushalt

  • senioren- oder behindertengerechte Wohnung mit Wohn- und Schlafraum Küche und Bad
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschedienst
  • Hausmeisterdienste (Winterdienst etc.)

Verpflegung

  • Vollpension
  • Café im Haus
  • Essen auf Rädern/Menü-Bringdienst
  • Getränkeversorgung

Ausstattung der Wohnanlage

  • Vollpension
  • Café im Haus
  • Essen auf Rädern/Menü-Bringdienst
  • Getränkeversorgung

Hilfen im Bereich Gesundheit & Pflege

  • 24-h-Hausnotruf
  • Erste-Hilfe im medizinischen Notfall
  • ambulante Pflegeleistungen (Grundpflege und Behandlungspflege)
  • Organisation von Hilfen und Diensten (Medikamente, Ärzte etc.)

Weitere Services

  • Begleit- und Fahrdienste
  • Einkäufe, Boten- und Behördengänge
  • Hilfe beim privaten Schriftverkehr mit Versicherungen etc.

u. v. m.

Wohnung im betreuten Wohnprojekt kaufen oder mieten?

Mieten oder kaufen? Kaufen schützt zwar vor möglichen Mieterhöhungen, aber Mieten vereinfacht den Umzug ins Pflegeheim im Fall verstärkter Pflegebedürftigkeit. Vorsicht bei Anbietern, die alle Leistungen über eine einzige Pauschale abdecken – hier zahlen Sie eventuell für Dinge, die Sie nicht nutzen. Oder Ihnen – wie beispielsweise Verpflegung oder Reinigungsservice – nicht zusagen, so dass Sie diese zusätzlich extern einkaufen müssen, also doppelt zahlen. Seriöse Einrichtungen legen Ihnen zwei getrennte Verträge vor, Betreuungsvertrag und Miet- bzw. Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der Mietvertrag unbefristet ist und das Recht des Vermieters auf Kündigung zwecks Eigenbedarfs ausschließt, damit Sie im hohen Alter nicht erneut umziehen müssen. Im Betreuungsvertrag sollten sämtliche Grund- und Wahlleistungen einzeln aufgeführt sein: Sie möchten z. B. nicht auf die Hilfe durch eine Alltagsbegleiterin , die Sie schon liebgewonnen haben, zugunsten der einrichtungsinternen Betreuungskraft verzichten? Dann buchen Sie diesen Service nicht. Beachten Sie auch, dass in manchen Einrichtungen ein Wohndarlehen verlangt wird. Damit leihen Sie dem Betreiber einen fest verzinsten Betrag zum Mindestzinssatz. Das Wohndarlehen dient dazu, Sanierungen, Reparaturen etc. durchzuführen und wird bei Auszug oder im Todesfall zurückgezahlt.

Wer prüft die Qualität betreuter Wohnanlagen?

Der Begriff betreutes Wohnen ist rechtlich nicht geschützt. Seit 2006 wird betreutes Wohnen nicht mehr durch das Heimgesetz (HeimG), Grundlage für Heimunterbringung, kontrolliert. Der Grund: Betreutes Seniorenwohnen wird als private Wohnform wie das Leben im eigenen Haushalt behandelt. Seither liegt die rechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Doch auch das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG (früher Heimgesetz) gilt nicht für betreute Wohneinrichtungen. Wer also prüft in Bayern die Standards und sorgt für Qualitätssicherung? Die DIN CERTCO (DIN 77800) legt als Norm für betreutes Wohnen die Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebots von Grund- und Wahlleistungen, Wohnangebot und Vertragsgestaltung fest – eine entsprechende Zertifizierung ist jedoch freiwillig. Weshalb sich die Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e. V. (BSQBW) für verbindliche Standards bei betreuten Wohnanlagen  engagiert. Kommunen und Bauträger, die diesen Standards folgen, können sich durch den BSQBW e. V. in der Projektplanung begleiten und – im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes – zertifizieren lassen. So wird Senioren die vergleichende Überprüfung verschiedener Wohnanlagen erleichtert.

Zu diesen Standards gehören z. B.

  • Standort (Infrastruktur, verkehrstechnische Erschließung)
  • Baukörper (seniorengerechtes Gebäude und Außenanlagen)
  • Betreuungsträger (Qualität und Sicherstellung von Betreuungsleistungen)
  • Betreuungsvertrag (transparente Definition von Grund- und Zusatzleistungen, angemessene Vergütung)
  • Wohnungskaufvertrag (Einarbeitung von Sonderregelungen betreuten Wohnens)
  • Wohnungseigentümer, Verwalter, Vermieter (rechtliche Beurteilung von Mietverträgen)

Wer unterstützt bei der Wahl der richtigen Wohnanlage?

Welche Wohnform ist die richtige für Sie oder Ihren Angehörigen? Neben dem Grad der Selbstständigkeit spielen Fragen zur Einrichtung eine Rolle, wie:

  • Ist ein Pflegeheim angeschlossen oder nicht?
  • Wer leistet die Betreuung – Sozialstation, Betreuungskräfte oder ein mobiler Pflegedienst?

Mit der Entscheidung für eine bestimmte Betreuungsvariante fallen bereits etliche Einrichtungen durchs Wunschraster. Pflegestützpunkte, Seniorenberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Mieterbund sind hier wertvolle Anlaufstellen, um den Wechsel fundiert zu planen. Adressen betreuter Wohnanlagen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- und Landkreisverwaltung. Speziell in Bayern berät auch die Koordinationsstelle Wohnen im Alter umfassend zu betreutem Wohnen. Einige Anbieter sind in der engeren Wahl? Vereinbaren Sie Besichtigungstermine und fragen Sie bei der Gelegenheit, ob Probewohnen möglich ist.

Welche Wünsche soll das neue Zuhause im Projekt „betreutes Wohnen“ erfüllen?

Angebotsvielfalt kann ein echter Pluspunkt sein: Nehmen Sie sich genügend Zeit, um eine Einrichtung zu finden, die Ihre Wünsche möglichst maßgeschneidert erfüllt! Machen Sie sich eine Checkliste, beginnend bei der Lage Ihres neuen Domizils:

  • ruhig und grün auf dem Land?
  • mitten im Zentrum?
  • in der Nähe Ihrer Kinder?
  • Friseur, Kino, Bibliothek, bestimmte Ärzte in der Nähe?
  • durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar?

Dann rückt die Wohnanlage näher in den Fokus. Soll diese z. B.:

  • in Park bzw. Grünflächen liegen?
  • kleiner sein oder sehr viele Bewohner haben?
  • Autostellplätze (auch für Besucher) offerieren?
  • über Schwimmbad und Sportmöglichkeiten verfügen?
  • regelmäßig Veranstaltungen von Ausflug bis Tanztee bieten?
  • eigenen Kiosk oder Minisupermarkt besitzen?
  • Restaurant mit Vollpension haben oder reicht ein Menuservice?
  • auf notwendige Spezialernährung eingestellt sein?
  • Aufzüge haben, die sich auch per Rollstuhl befahren lassen?

Und Ihre Wohnung? Legen Sie Wert auf

  • eine Mindestgröße und -zimmeranzahl?
  • Terrasse oder Balkon?
  • viel Ruhe oder sind naher Kinderspielplatz oder Straßenlärm kein Problem?
  • viel Bewegungsfreiheit, weil Sie Rollator oder Rollstuhl benötigen?
  • Notrufknöpfe in jedem Raum?
  • Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner in der Wohnung?

Entscheidend für Komfort und Versorgungssicherheit ist auch das Spektrum an Zusatzleistungen – von Wäsche- und Bügelservice bis zum in die Anlage integrierten Pflegedienst. Die Weichen für einen langen, sorgenfreien Aufenthalt stellen? Prüfen Sie das Leistungsangebot auf Herz und Nieren, gemessen an dem, was individuell für Sie möglich ist.

Wann ist das Pflegeheim die bessere Entscheidung?

Wie der Name schon sagt: Im Pflegeheim liegt der Schwerpunkt verstärkt auf der Pflege alter Menschen! Bei Schwerstpflegebedürftigkeit – etwa der Pflege nach Schlaganfall  – ist der Verbleib in einer Einrichtung betreuten Wohnens nur dort garantiert, wo von der Wohnung in angegliederte Pflegeeinrichtungen gewechselt werden kann. Mehr als die Hälfte aller Einrichtungen, die betreutes Wohnen anbieten, sind an ein stationäres Pflegeheim angegliedert. Ihr mit Ihnen lebender Partner leidet an Demenz? Betreutes Wohnen ist auch in Kombination mit anderen Formen der Altenpflege wie Tagespflege oder Nachtpflege möglich.

Welche Betreuung erhalten Senioren in Einrichtungen des betreuten Wohnens?

Ja, betreutes Wohnen bietet zahlreiche Vorteile und Annehmlichkeiten! Aber bedeutet keine individuelle Seniorenbetreuung in München, sondern nur, dass es – zu festen Zeiten – Ansprechpartner gibt, die Hilfen organisieren, welche extra zu buchen und zu bezahlen sind. Hinzu kommt, dass diese Seniorenwohnanlagen überwiegend auf Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung ausgerichtet sind. Senioren, die Hilfe bei Demenz benötigen, sind primär auf Betreuung und Beaufsichtigung angewiesen, weshalb sie nicht mehr allein leben können. Anders, wenn 24-Stunden-Pflege die Betreuung daheim übernimmt: Hier zieht die Pflegerin bei dem Demenzkranken bzw. Pflegebedürftigen ein. Persönliche Betreuung heißt, dass es zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft gehört, bei Bedarf sogar nachts für den Betroffenen da zu sein. Kompetente Versorgung von Grundpflege bis Haushaltsführung, die darüber hinaus Verständnis und menschliche Zuwendung schenkt – in den überschaubaren, vertrauten vier Wänden. Die Kosten solcher 24-Stunden-Pflege gestalten sich, verglichen mit betreutem Wohnen oder Pflegeheim, deutlich bezahlbarer. Prüfen Sie also genau, ob betreutes Wohnen zu Ihren Bedürfnissen passt!

Was kostet betreutes Wohnen?

Diese Frage lässt sich – genauso wie auf dem übrigen Wohnungsmarkt – nicht pauschal beantworten. Als erste Orientierung mag gelten: Je gefragte die Wohnlage, je größer die Wohnungen, je exquisiter und moderner die Anlage und je umfangreicher der Service, desto mehr zahlen Sie! Trotzdem sollte sich die Grundmiete an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren – zuzüglich Aufschlag für bauliche Ausstattung und Gemeinschaftsbereiche. Standard- und Wahlleistungen – separat vom Mietvertrag vereinbart – variieren von Einrichtung zu Einrichtung stark: Was bei der einen zum Standard zählt, ist bei einer anderen zuzubuchen.

Wer übernimmt die Kosten von Pflege und Betreuung im betreuten Wohnprojekt?

Wer eine altersgerechte Wohnung kauft, kann von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank sowie Förderungen für barrierefreien Umbau profitieren. Sie möchten sich in betreutes Wohnen einmieten, haben aber nur ein geringes Einkommen? Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnraum gibt es mit Wohnberechtigungsschein, den das Wohnungsamt nach bestandener Bedarfsprüfung ausstellt. Sind Sie pflegebedürftig mit Pflegegrad, erhalten Sie die gleichen Pflegeleistungen wie bei häuslicher Pflege: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege und 125 Euro monatlichen Entlastungsbetrag. Etwa, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Hilfe brauchen oder für eine Kurzzeitpflege in betreutes Wohnen ziehen. Anders im Pflegeheim: Statt Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse vom Pflegegrad abhängige Pauschalen für pflegerische Versorgung und Betreuung. Gewusst? Auch im betreuten Wohnen können Sie Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator sowie Mittel für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen – von bis zu 4.000 Euro pro Projekt. Auch einen monatlichen Fixbetrag für den 24h-Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen.

Was tun, wenn das eigene Einkommen nicht für Verpflegung & Unterkunft reicht?

Wie im Pflegeheim sind im betreuten Wohnen Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich selbst zu zahlen. Bei Senioren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, wird vor Bewilligung von Wohngeld oder Grundsicherung im Alter genau geprüft: Können Kinder oder Ehegatten den Betroffenen finanziell unterstützen? Die Einkommensfreigrenze bemisst sich nach dem – örtlich unterschiedlichen – Grundbetrag sowie einem Familienzuschlag, abhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie der Warmmiete. Auch wird die Betreuungspauschale (anders als die Sachleistungspauschale bei Pflegeleistungen) nicht durch Sozialhilfemittel abgedeckt, Mietkosten und Grundpauschale für betreute Wohnanlagen lediglich im angemessenen Umfang getragen. Denn, dass Sozialleistungen die Kosten für betreutes Wohnen abfedern, ist noch immer Ermessenssache im Einzelfall: Ob und in welcher Höhe sich Sozialämter an Miete und Grundpauschale beteiligen, ist bislang noch nicht einheitlich geregelt.

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